§ 5 Steuerlagerinhaber
(1)
1Steuerlagerinhaber sind Personen, die ein oder mehrere Steuerlager betreiben.
2Sie bedürfen einer Erlaubnis.
3Die Erlaubnis wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und die - soweit sie nach dem
Handelsgesetzbuch oder der
Abgabenordnung dazu verpflichtet sind - ordnungsmäßig kaufmännische Bücher führen und rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen.
4Sind Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar, ist die Erlaubnis von einer Sicherheit in Höhe des Steuerwerts des voraussichtlich im Jahresdurchschnitt in zwei Monaten aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Bieres abhängig.
(2) 1Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn eine der in Absatz 1 Satz 3 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist oder eine angeforderte Sicherheit nicht geleistet wird. 2Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn eine geleistete Sicherheit nicht mehr ausreicht.
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interne Verweise§ 14 BierStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023) ... steht der Verbrauch im Steuerlager gleich, 2. die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5 , 3. die Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung bei Aufnahme in den Betrieb des ...
§ 29 BierStG Durchführung (vom 06.12.2024) ... Anlagen und Betriebsteile zum Steuerlager (§ 4) gehören, 4. Vorschriften zu § 5 Absatz 1 und 2 , insbesondere zum Verfahren der Erlaubnis und zur Sicherheitsleistung zu erlassen und dabei in der ...
Zitat in folgenden NormenBiersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 6 BierStV Sicherheitsleistung (vom 01.11.2022) ... Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des § 5 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes fest. Es überprüft regelmäßig die Höhe der ...
§ 35 BierStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes oder als registrierter Empfänger nach § 6 des Gesetzes gilt für die ...
§ 35a BierStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 des Gesetzes oder als registrierter Versender nach § 7 des Gesetzes gilt für die ihm ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... Das Hauptzollamt legt die Höhe der Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des § 5 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes fest. Es überprüft regelmäßig die Höhe der ... zugegangen ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes oder als registrierter Empfänger nach § 6 des Gesetzes gilt für die ... zugegangen ist. (5) Für den Inhaber einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber nach § 5 des Gesetzes oder als registrierter Versender nach § 7 des Gesetzes gilt für die ihm ...
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
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