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§ 5 - Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung (FKüAusbV)

V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 389, 690 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022 bis 31.07.2029; FNA: 806-22-1-138 Berufliche Bildung
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§ 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern,

2.
Annahme und Einlagerung von Waren,

3.
Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln,

4.
Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche,

5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst,

6.
Zubereitung von Salaten, Eierspeisen, einfachen Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen,

7.
Anrichten und Garnieren von kalten Gerichten, von Süßspeisen und von Desserts,

8.
Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen,

9.
Zubereitung von Sättigungsbeilagen und

10.
Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt und

5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.

 
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Zitierungen von § 5 FKüAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FKüAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FKüAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FKüAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
...  1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be- triebsangemessen ...   2 Annahme und Einlagerung von Waren ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol- lieren, ... zubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Arbeitsabläufe planen c) Waren- oder ... Anwendung der grundlegen- den Arbeitstechniken in der Küche ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Arbeits- und Schnitttechniken anwenden b) Produkte auf Beschaffenheit ... der grund- legenden Aufgaben in Service und Wirtschafts- dienst ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) beim Service nach der betrieblichen Serviceform mitwirken b) ... Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Gemüse, Obst und Kräuter unterscheiden, vorberei- ten und verarbeiten ... Garnieren von kalten Gerichten, von Süß- speisen und von Desserts ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) kalte Gerichte mit verschiedenen Produkten nach betrieblichen Vorgaben ... Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Brühen und Fonds herstellen 4   b) ... 9 Zubereitung von Sättigungs- beilagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Sättigungsbeilagen aus Reis und anderen Getreide- produkten, aus ... 10 Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Fleischarten und Fleischteile auswählen, ihre Eigen- schaften unterscheiden ... des Ausbil- dungsbetriebes, Berufs- bildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nach- haltigkeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... 5 Durchführung von Hygiene- maßnahmen ( § 5 Absatz 3 Nummer 5 ) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und ...