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§ 5 - IOP-Governance-Verordnung (GIGV)

V. v. 10.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 279
Geltung ab 14.09.2024; FNA: 860-5-91 Sozialgesetzbuch

§ 5 IOP-Arbeitskreise



(1) 1Das Kompetenzzentrum richtet im Einvernehmen mit dem Expertengremium themenspezifische IOP-Arbeitskreise ein, die sich aus dem IOP-Expertenkreis zusammensetzen und von einem Mitglied des Expertengremiums geleitet werden. 2Die Zusammensetzung der IOP-Arbeitskreise erfolgt themenbezogen und interdisziplinär, wobei auf eine gleichmäßige Repräsentation der Gruppen nach § 4 Absatz 4 geachtet werden soll. 3Im begründeten Fall kann auch Expertise außerhalb des IOP-Expertenkreises herangezogen und integriert werden. 4Hierfür müssen Expertengremium und Kompetenzzentrum zustimmen.

(2) Die IOP-Arbeitskreise unterstützen das Kompetenzzentrum und das Expertengremium bei ihren Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1, 6, 7 und 13.

(3) Die Besetzungs- und Ausschlussverfahren, Zielsetzung, Zusammensetzung und Arbeitsweise der IOP-Arbeitskreise werden in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 festgelegt.

(4) Die Gesellschaft für Telematik erstattet den Mitgliedern der IOP-Arbeitskreise die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstehenden Aufwände entsprechend § 3 Absatz 8.

(5) Das Kompetenzzentrum veröffentlicht eine Liste der IOP-Arbeitskreise und ihrer Besetzung.

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Zitierungen von § 5 GIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GIGV Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen
... von Expertinnen und Experten nach § 4, 11. Einrichtung von IOP-Arbeitskreisen nach § 5 , 12. jährliche Vorlage eines Berichts an das Bundesministerium für Gesundheit ...
§ 3 GIGV Expertengremium
... 2. Erstellung von schriftlichen Expertisen, 3. Leitung von IOP-Arbeitskreisen nach § 5 , 4. Festlegung und Weiterentwicklung eines Kriterienkatalogs zur Veröffentlichung ...
§ 4 GIGV IOP-Expertenkreis
... Experten, aus der die konkreten Mitglieder für das Expertengremium und die Arbeitskreise nach § 5 rekrutiert werden (IOP-Expertenkreis). Zudem können das Kompetenzzentrum und das ...
§ 18 GIGV Geschäfts- und Verfahrensordnung
... sowie Festlegung der konkreten Aufgaben, Arbeitsprozesse, Pflichten und Fristen nach § 5 , 4. Regelungen zu Bewerbungs-, Aufnahme- und Absetzungsverfahren von Mitgliedern des ...