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§ 5 - Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung (GiMedAusbV)

V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 99
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-145 Berufliche Bildung

§ 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen,

2.
iteratives Entwickeln von Prototypen,

3.
Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten,

4.
Gestalten und Umsetzen von Animationen,

5.
Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen,

6.
Gestalten von immersiven Klangwelten,

7.
Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution,

8.
Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team,

9.
Beraten von Kundinnen und Kunden sowie

10.
Validieren und Abschließen von Aufträgen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt,

5.
Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse,

6.
Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren sowie

7.
Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.



 

Zitierungen von § 5 GiMedAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GiMedAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GiMedAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage GiMedAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien
... von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Entwicklungsumgebungen entsprechend den technischen und gestalterischen Vorgaben ... 2 iteratives Entwickeln von Prototypen ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Konzeption und Gestaltung in elementaren Prototypen umsetzen b) Prototypen ... 3 Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Daten übernehmen, konvertieren und für die Weiterbearbeitung ... 4 Gestalten und Umsetzen von Animationen ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Objekte für die Animation vorbereiten b) Animationstechniken nach ... von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Bild- und Tonaufnahmegeräte auswählen und einsetzen b) ...   6 Gestalten von immersiven Klangwelten ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Audio-Direkt- und -Diffus-Signale aufnehmen b) Audiodaten unter ... von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Streaming-, Distributions- und Cloud-Lösungen produktionsbezogen ... 8 Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) zu erstellende Produktion unter inhaltlichen, gestalterischen, technischen und ... 9 Beraten von Kundinnen und Kunden ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Kundengespräche vorbereiten, insbesondere Motivation und ... 10 Validieren und Abschließen von Aufträgen ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Prototypen und finale Anwendungen mit verschiedenen Endgeräten und ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse ( § 5 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Methoden des Projektmanagements auswählen und anwenden, digitale und ... 6 Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren ( § 5 Absatz 3 Nummer 6 ) a) Respekt, Vertrauen und transparentes Handeln als Grundlage kunden- und ... der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion ( § 5 Absatz 3 Nummer 7 ) a) rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungsprozess einhalten, insbesondere ...