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Artikel 5 - Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTWG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2696, 2019 BGBl. I S. 1868 (Nr. 49)
Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) Artikel 2 Nummer 2 tritt am 1. August 2019 in Kraft.

(3) Artikel 3 tritt in Kraft, sobald in allen Ländern Verträge nach Artikel 1 § 4 abgeschlossen wurden. Der Bundesminister der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)

(4) Artikel 4 tritt in Kraft, sobald in allen Ländern Verträge nach Artikel 1 § 4 abgeschlossen wurden, nicht jedoch vor dem 1. Januar 2020. Der Bundesminister der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*)
Anm. d. Red.: Die Bekanntmachung erfolgte mit B. v. 26. November 2019 (BGBl. I S. 1868)
**)
Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2018.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 5 Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.12.2019Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
vom 26.11.2019 BGBl. I S. 1868

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 KiQuTWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiQuTWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
B. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1868
Bekanntmachung KiQuTWGB
...  Artikel 5 Absatz 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2696) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern ...