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Artikel 5 - Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Geltung ab 21.12.2022, abweichend siehe Artikel 43
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Geltung ab 21.12.2022, abweichend siehe Artikel 43
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Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 72 des Einkommensteuergesetzes, das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 6 werden jeweils die Wörter „Bundes- oder" gestrichen und werden die Wörter „Satz 6 bis 9" durch die Wörter „Satz 6 und 7" ersetzt.
- b)
- In Satz 7 werden die Wörter „Satz 8 bis 10" durch die Wörter „Satz 6 bis 8" ersetzt.
- 2.
- Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- von einem Dienstherrn oder Arbeitgeber im Bereich des Bundes".
- 3.
- Absatz 8 Satz 3 wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 5 JStG 2022
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 JStG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JStG 2022 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 43 JStG 2022 Inkrafttreten (vom 01.11.2023)
... Die Artikel 4, 9, 16, 18, 30, 38 und 41 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (7) Die Artikel 5 , 31 und 42 treten am 1. März 2023 in Kraft. (8) Die Artikel 6, 17 und 32 treten am ...
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