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§ 5 - Verbandsklageregisterverordnung (VKRegV)
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1804, 1845 (Nr. 36); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 01.11.2018; FNA: 310-4-20 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 01.11.2018; FNA: 310-4-20 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 5 Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid
1Lehnt das Bundesamt für Justiz eine Eintragung mit einem vollständig maschinell erstellten Bescheid ab, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. 2In diesem Fall kann das Dokument den Hinweis enthalten, dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen können und es maschinell erstellt worden ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung V. v. 14. Juli 2021 BGBl. I S. 2923 m.W.v. 22. Juli 2021
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Frühere Fassungen von § 5 VKRegV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.07.2021 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung vom 14.07.2021 BGBl. I S. 2923 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 VKRegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VKRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VKRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2923
Artikel 1 MFKRegVÄndV Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
... der Rücknahme im Klageregister" ersetzt. 3. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid ... ersetzt. 3. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „ § 5 Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid Lehnt das Bundesamt für Justiz eine ... fehlen können und es maschinell erstellt worden ist." 4. Der bisherige § 5 wird § 6 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die ...
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