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§ 5a - Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.06.2012, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 4110-11 Börsenvorschriften
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§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen



1Vermögensanlagen müssen eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs und eine ordentliche Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten vorsehen. 2Bei Vermögensanlagen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ist eine Kündigung nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig, sofern der Gesellschaftsvertrag oder die Anlagebedingungen nichts Abweichendes vorsehen.



 
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Frühere Fassungen von § 5a VermAnlG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.07.2015Artikel 2 Kleinanlegerschutzgesetz
vom 03.07.2015 BGBl. I S. 1114

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5a VermAnlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a VermAnlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VermAnlG Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen (vom 26.06.2021)
... Die §§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4 dieses ...
§ 2a VermAnlG Befreiungen für Schwarmfinanzierungen (vom 16.08.2021)
... Die §§ 5a , 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17 ...
§ 2b VermAnlG Befreiungen für soziale Projekte (vom 22.08.2017)
... Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a , 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, ...
§ 2c VermAnlG Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften (vom 22.08.2017)
... Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a , 6 bis 11a, 12 Absatz 1, die §§ 13 bis 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 7, § 19 ...
§ 18 VermAnlG Untersagung des öffentlichen Angebots (vom 16.08.2021)
... wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass 1. die Vermögensanlagen entgegen § 5a Satz 1 eine kürzere Laufzeit als 24 Monate oder eine kürzere Kündigungsfrist als sechs ...
§ 19 VermAnlG Auskunftspflichten gegenüber der Bundesanstalt (vom 15.12.2023)
... verlangen, um 1. die Einhaltung der Pflichten und Verbote nach den §§ 2a, 2b, 5a , 5b, 5c, 6 und 8 Absatz 1, den §§ 8a bis 13 und 14 Absatz 1 und § 15 zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3464; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
§ 4 VermVerkProspV Angaben über die Vermögensanlagen (vom 31.08.2021)
...  14. die Laufzeit sowie die Kündigungsfrist nach Maßgabe des § 5a des Vermögensanlagengesetzes ; 15. die Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt, vor allem im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 10 1. FiMaNoG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
...  2. In § 2 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz ... Nummer 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" ersetzt. ...
Artikel 11 1. FiMaNoG Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... 1. In § 2 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die ... 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4" ...

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 1 AnlSchStG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „1. die Vermögensanlagen entgegen § 5a Satz 1 eine kürzere Laufzeit als 24 Monate oder eine kürzere Kündigungsfrist als sechs ... ersetzt. bbb) In Nummer 1 wird nach der Angabe „§§ 2a, 2b, 5a , 5b" ein Komma und die Angabe „5c" eingefügt. ccc) In Nummer 3 ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 2 KlASG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 5 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 5a Laufzeit von Vermögensanlagen § 5b Nicht zugelassene ... „§ 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen (1) Die §§ 5a , 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, ... (1) Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a , 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, ... (1) Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a , 6 bis 11a, 12 Absatz 1, die §§ 13 bis 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 7, § 19 ... Nachteil des Anlegers abgewichen werden." 5. Nach § 5 werden die folgenden §§ 5a und 5b eingefügt: „§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen  ... 5. Nach § 5 werden die folgenden §§ 5a und 5b eingefügt: „ § 5a Laufzeit von Vermögensanlagen Vermögensanlagen müssen eine Laufzeit von ... wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass 1. die Vermögensanlagen entgegen § 5a Satz 1 eine kürzere Laufzeit als 24 Monate oder eine kürzere Kündigungsfrist als sechs ... von Kopien verlangen, um 1. die Einhaltung der Pflichten und Verbote nach den §§ 5a , 5b, 6 und 8 Absatz 1, den §§ 8a bis 13 und 14 Absatz 1 und § 15 zu überwachen ...
Artikel 6 KlASG Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
...  14. die Laufzeit sowie die Kündigungsfrist nach Maßgabe des § 5a des Vermögensanlagengesetzes und". d) Folgende Nummer 15 wird angefügt: ...