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§ 5b - Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.06.2012, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 4110-11 Börsenvorschriften
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§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen



(1) Vermögensanlagen, die eine Nachschusspflicht vorsehen, sind zum öffentlichen Angebot oder Vertrieb im Inland nicht zugelassen.

(2) Vermögensanlagen, bei denen das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts oder in Fällen des § 2a zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts nicht konkret bestimmt ist, sind zum öffentlichen Angebot im Inland nicht zugelassen.

(3) Zum öffentlichen Angebot im Inland sind nur solche Vermögensanlagen zugelassen, die im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder einen Finanzanlagenvermittler vertrieben werden.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht, wenn sich das Angebot ausschließlich an eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG richtet, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sind oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist.



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Frühere Fassungen von § 5b VermAnlG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.08.2021Artikel 1 Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
aktuell vorher 10.07.2015Artikel 2 Kleinanlegerschutzgesetz
vom 03.07.2015 BGBl. I S. 1114
aktuellvor 10.07.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5b VermAnlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5b VermAnlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VermAnlG Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen (vom 26.06.2021)
... Die §§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4 dieses ...
§ 13 VermAnlG Vermögensanlagen-Informationsblatt (vom 16.08.2021)
... in Anspruch genommen wird, 14. das Nichtvorliegen von Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Absatz 1 , 15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c ... könnten, sowie 16. das Nichtvorliegen eines Blindpool-Modells im Sinne von § 5b Absatz 2 , einschätzen und mit den Merkmalen anderer Finanzinstrumente bestmöglich ...
§ 15 VermAnlG Anlegerinformation (vom 16.08.2021)
... in Textform zu übermitteln. (2) Im Falle des Eigenvertriebs nach § 5b Absatz 4 hat der Anbieter rechtzeitig vor Vertragsschluss dem am Erwerb einer Vermögensanlage ... nach Satz 1 erhalten kann. Erbringt der Anbieter im Falle des Eigenvertriebs nach § 5b Absatz 4 keine Anlageberatung, hat er den am Erwerb einer Vermögensanlage Interessierten rechtzeitig ...
§ 18 VermAnlG Untersagung des öffentlichen Angebots (vom 16.08.2021)
... kürzere Kündigungsfrist als sechs Monate vorsehen, die Vermögensanlagen entgegen § 5b Absatz 1 bis 3 oder ohne gemäß § 5c erforderlichen Mittelverwendungskontrolleur angeboten werden ...
§ 19 VermAnlG Auskunftspflichten gegenüber der Bundesanstalt (vom 15.12.2023)
... um 1. die Einhaltung der Pflichten und Verbote nach den §§ 2a, 2b, 5a, 5b , 5c, 6 und 8 Absatz 1, den §§ 8a bis 13 und 14 Absatz 1 und § 15 zu ...
§ 26b VermAnlG Bekanntmachung von Maßnahmen (vom 10.07.2015)
... Vermögensanlagen öffentlich anbietet, obwohl a) diese entgegen § 5b eine Nachschusspflicht vorsehen, b) entgegen § 6 kein Verkaufsprospekt ...
§ 29 VermAnlG Allgemeine Bußgeldvorschriften (vom 16.08.2021)
... 2a Absatz 5 Satz 1 eine Vermögensanlage öffentlich anbietet, 1a. entgegen § 5b eine dort genannte Vermögensanlage anbietet, 1b. entgegen § 5c Absatz 1 Satz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3464; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
§ 9 VermVerkProspV Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen (vom 31.08.2021)
... die Hebeleffekte auswirken; 10. das Nichtvorliegen eines Anlageobjekts im Sinne von § 5b Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Blindpool-Modell); 11. die Gründe, warum die Bestellung eines ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 10 1. FiMaNoG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
...  2. In § 2 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz ... 1 die Angabe „§§ 5a bis 26" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" ersetzt. ...
Artikel 11 1. FiMaNoG Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... In § 2 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die ... 18 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§§ 5a bis 26 mit Ausnahme von § 18 Absatz 2 und 3 sowie § 19 Absatz 1 Nummer 3 und 4" ...

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 1 AnlSchStG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 5b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 5c ... 15a, 17 Absatz 1 und 2, § 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 6" ersetzt. 3. § 5b wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Die ... und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist." 4. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: „§ 5c ... eingefügt: „14. das Nichtvorliegen von Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Absatz 1 , 15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c ... könnten, sowie 16. das Nichtvorliegen eines Blindpool-Modells im Sinne von § 5b Absatz 2 ,". c) In Absatz 6 Satz 5 werden nach den Wörtern „zur ... 3 werden jeweils nach den Wörtern „des Eigenvertriebs" die Wörter „nach § 5b Absatz 4" eingefügt. 15. Dem § 17 Absatz 1 wird folgender Satz ... kürzere Kündigungsfrist als sechs Monate vorsehen, die Vermögensanlagen entgegen § 5b Absatz 1 bis 3 oder ohne gemäß § 5c erforderlichen Mittelverwendungskontrolleur angeboten werden ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 2 KlASG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... eingefügt: „§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen § 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen". c) Die Angabe zu § 7 wird wie ... abgewichen werden." 5. Nach § 5 werden die folgenden §§ 5a und 5b eingefügt: „§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen  ... der Gesellschaftsvertrag oder die Anlagebedingungen nichts Abweichendes vorsehen. § 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen Vermögensanlagen, die eine ... Laufzeit als 24 Monate oder eine kürzere Kündigungsfrist als sechs Monate oder entgegen § 5b eine Nachschusspflicht vorsehen, 2. der Anbieter entgegen § 6 keinen ... verlangen, um 1. die Einhaltung der Pflichten und Verbote nach den §§ 5a, 5b , 6 und 8 Absatz 1, den §§ 8a bis 13 und 14 Absatz 1 und § 15 zu überwachen ... ein Anbieter Vermögensanlagen öffentlich anbietet, obwohl a) diese entgegen § 5b eine Nachschusspflicht vorsehen, b) entgegen § 6 kein Verkaufsprospekt ... aa) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: „1. entgegen § 5b eine dort genannte Vermögensanlage anbietet,". bb) Die bisherige Nummer 1 ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz
V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
Artikel 1 VermAnlVÄndV Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
... werden angefügt: „10. das Nichtvorliegen eines Anlageobjekts im Sinne von § 5b Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Blindpool-Modell); 11. die Gründe, warum die Bestellung eines ...