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§§ 64 bis 65 - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225, 340
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§§ 64 bis 65 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen G. v. 3. Dezember 2020 BGBl. I S. 2694 m.W.v. 10. Dezember 2020
Frühere Fassungen von §§ 64 bis 65 BImSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 10.12.2020 | Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2694 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von §§ 64 bis 65 BImSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 64 bis 65 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BImSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 3 InvBeG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu den §§ 63 bis 65 wie folgt gefasst: „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung ... „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung §§ 64 bis 65 (weggefallen) ". 2. § 63 wird wie folgt gefasst: „§ 63 Entfall der ...
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