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§ 64a - Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 303-1 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 303-1 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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§ 64a Anwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze
Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für Behörden des Bundes das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und für Behörden der Länder die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.
Text in der Fassung des Artikels 10 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe G. v. 7. Juli 2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666 m.W.v. 1. August 2022
Frühere Fassungen von § 64a BNotO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 64a BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64a BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 Satz 2 genannten Fällen" ersetzt. 53. In § 64a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „zum Vertreter oder" durch die Wörter „zur ... „für die Verfolgung einer Amtspflichtverletzung" ersetzt. 54. Nach § 64a werden die folgenden §§ 64b und 64c eingefügt: „§ 64b ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 3 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... „§ 16" durch die Angabe „§ 14" ersetzt. 11. § 64a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 64a wird wie folgt gefasst: „§ 64a Anwendbarkeit der ... geändert: a) Die Angabe zu § 64a wird wie folgt gefasst: „ § 64a Anwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze". b) Nach der Angabe zu § 64c ... aufgehoben. b) Die Absätze 4 und 5 werden die Absätze 2 und 3. 4. § 64a wird wie folgt gefasst: „§ 64a Anwendbarkeit der ... die Absätze 2 und 3. 4. § 64a wird wie folgt gefasst: „ § 64a Anwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze Für Verwaltungsverfahren nach ...
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 3 RASvStG Änderung der Bundesnotarordnung
... zuständigen Rechtsanwaltskammer im Fall des § 3 Abs. 2,". 3. Dem § 64a Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Informationen über die Höhe ...
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