§ 64a Form der Kundenkommunikation
1Wertpapierdienstleistungsunternehmen stellen ihren Kunden oder potenziellen Kunden alle gemäß diesem Abschnitt zur Verfügung zu stellenden Informationen in elektronischer Form bereit, es sei denn, der Kunde oder potenzielle Kunde ist ein Privatkunde oder potenzieller Privatkunde, der darum gebeten hat, die Informationen in schriftlicher Form zu erhalten. 2In diesem Fall werden die Informationen kostenlos in schriftlicher Form bereitgestellt. 3Wertpapierdienstleistungsunternehmen setzen Privatkunden oder potenzielle Privatkunden darüber in Kenntnis, dass sie die Möglichkeit haben, die Informationen in schriftlicher Form zu erhalten.
Frühere Fassungen von § 64a WpHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2024) ... Der Finanzportfolioverwaltung gleichgestellt ist hinsichtlich der §§ 63 bis 83 und 85 bis 92 dieses Gesetzes sowie des Artikels 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. ...
Zitat in folgenden NormenKapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 1 SchwFinBG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 64 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 64a Form der Kundenkommunikation". b) Nach der Angabe zu § 141 wird folgende ... Rechten Gebrauch machen möchten." 10. Nach § 64 wird folgender § 64a eingefügt: „§ 64a Form der Kundenkommunikation ... 10. Nach § 64 wird folgender § 64a eingefügt: „ § 64a Form der Kundenkommunikation Wertpapierdienstleistungsunternehmen stellen ihren Kunden ... Form darüber zu informieren, dass sie diese in elektronischer Form gemäß § 64a erhalten werden. Soweit es sich bei den Bestandskunden um Privatkunden handelt, haben ...
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