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§ 65b - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 65b (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende G. v. 20. Juli 2006 BGBl. I S. 1706 m.W.v. 1. August 2006
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Frühere Fassungen von § 65b SGB II
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2006 | Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006 BGBl. I S. 1706 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 65b SGB II
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65b SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB II selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... statistischer Daten". j) Die Angaben zu den §§ 65a und 65b werden wie folgt gefasst: „§ 65a (weggefallen) § 65b ... und 65b werden wie folgt gefasst: „§ 65a (weggefallen) § 65b (weggefallen)". k) Die Angabe zu § 65e wird wie folgt gefasst: ... 000" durch die Angabe „9 750" ersetzt. 51. Die §§ 65a und 65b werden aufgehoben. 51a. In § 65c wird die Angabe „§ 44a Satz 2" ...
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