§ 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen
(1)
1Beamte und Angestellte, die in der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätig sind, Mitglieder des bei ihr eingerichteten Fachbeirats und sonstige von ihr Beauftragte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Artikel 31 bis 34 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und
§ 66c Absatz 4 und 6 bleiben unberührt.
2Die
§§ 59c und
64 gelten sinngemäß.
3In den Fällen des
§ 59c Absatz 3 Satz 2 darf auch darüber Auskunft gegeben werden, ob eine der betroffenen Abschlussprüfungen Gegenstand eines Inspektionsverfahrens nach
§ 62b ist oder war.
4Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung nach
§ 59c Absatz 4 erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen dürfen, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit, ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist, nicht offenbaren und nicht verwerten.
Frühere Fassungen von § 66b WPO
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGenossenschaftsgesetz (GenG)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 63g GenG Durchführung der Qualitätskontrolle (vom 17.06.2016) ... und Absatz 3 Satz 1, § 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 5 Satz 1 und § 66b der Wirtschaftsprüferordnung entsprechend anzuwenden. Die Ergebnisse einer ...
§ 63h GenG Inspektionen (vom 17.06.2016) ... § 57e Absatz 6 Satz 2, § 62 Absatz 4 und 5 sowie die §§ 66a und 66b der Wirtschaftsprüferordnung gelten entsprechend. Die Wirtschaftsprüferkammer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... „Rechtsaufsicht § 66". k) Nach der Angabe zu § 66b wird folgende Angabe eingefügt: „Zusammenarbeit mit anderen Stellen und ... berufsaufsichtliches Verfahren unterrichten." 58. Die §§ 65 bis 66b werden wie folgt gefasst: „§ 65 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft ... jährlich ein Arbeitsprogramm und einen Tätigkeitsbericht. § 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen (1) Beamte und Angestellte, die in der ... bekannt geworden ist, nicht offenbaren und nicht verwerten." 59. Nach § 66b wird folgender § 66c eingefügt: „§ 66c Zusammenarbeit mit anderen ... 2 den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere denjenigen der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) und der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127). Hinsichtlich der Inspektionen ... der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127)." bb) In den ...
Artikel 7 APAReG Änderung des Genossenschaftsgesetzes ... und Absatz 3 Satz 1, § 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 5 Satz 1 und § 66b der Wirtschaftsprüferordnung entsprechend anzuwenden." bb) Nach Satz 1 wird ... werden. § 57e Absatz 6 Satz 2, § 62 Absatz 4 und 5 sowie die §§ 66a und 66b der Wirtschaftsprüferordnung gelten entsprechend. Die Wirtschaftsprüferkammer hat der ...
Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... i) Nach der Angabe zu § 66a wird folgende Zeile eingefügt: § 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen". j) Die Angabe zu § 82b ... , § 66a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 5 und § 66b " ersetzt. 41. § 58 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... Bedingungen erfüllt sind." 52. Nach § 66a wird folgender § 66b eingefügt: § 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen ... 52. Nach § 66a wird folgender § 66b eingefügt: § 66b Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen (1) Die Mitglieder der ... In § 133a Abs. 1 wird die Angabe § 57f Abs. 4" durch die Angabe § 66b Abs. 2" ersetzt. 74. In § 133b Abs. 1 wird die Angabe § 57f Abs. ... In § 133b Abs. 1 wird die Angabe § 57f Abs. 4" durch die Angabe § 66b Abs. 2" ersetzt. 75. Nach § 133b wird folgender neuer § 133c ... Tätigkeit nach Absatz 1 den Vorschriften der Berufsaufsicht nach den §§ 61a bis 66b , den Vorschriften der Berufsgerichtsbarkeit nach den §§ 67 bis 127 sowie den ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... wurde." 9. In § 57h Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „und § 66b " durch die Wörter „, §§ 66b und 136" ersetzt. 10. In ... 1 werden die Wörter „und § 66b" durch die Wörter „, §§ 66b und 136" ersetzt. 10. In § 131g Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter ...
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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