Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Herstellen von Bohrungen und deren Ausbau",
- 2.
- „Durchführen von Bohrungen und Brunnenbauarbeiten",
- 3.
- „Einbauen von Wasserversorgungsanlagen" sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde".