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§ 67d - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 67d Dauer der Unterbringung *)
(1) 1Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen. 2Die Frist läuft vom Beginn der Unterbringung an. 3Wird vor einer Freiheitsstrafe eine daneben angeordnete freiheitsentziehende Maßregel vollzogen, so verlängert sich die Höchstfrist um die Dauer der Freiheitsstrafe, soweit die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird.
(2) 1Ist keine Höchstfrist vorgesehen oder ist die Frist noch nicht abgelaufen, so setzt das Gericht die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine erheblichen rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. 2Gleiches gilt, wenn das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung feststellt, dass die weitere Vollstreckung unverhältnismäßig wäre, weil dem Untergebrachten nicht spätestens bis zum Ablauf einer vom Gericht bestimmten Frist von höchstens sechs Monaten ausreichende Betreuung im Sinne des § 66c Absatz 1 Nummer 1 angeboten worden ist; eine solche Frist hat das Gericht, wenn keine ausreichende Betreuung angeboten wird, unter Angabe der anzubietenden Maßnahmen bei der Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung festzusetzen. 3Mit der Aussetzung nach Satz 1 oder 2 tritt Führungsaufsicht ein.
(3) 1Sind zehn Jahre der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen worden, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, daß der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. 2Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.
(4) 1Ist die Höchstfrist abgelaufen, so wird der Untergebrachte entlassen. 2Die Maßregel ist damit erledigt. 3Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.
(5) 1Das Gericht erklärt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt, wenn die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 nicht mehr vorliegen. 2Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.
(6) 1Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, so erklärt es sie für erledigt. 2Dauert die Unterbringung sechs Jahre, ist ihre Fortdauer in der Regel nicht mehr verhältnismäßig, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden. 3Sind zehn Jahre der Unterbringung vollzogen, gilt Absatz 3 Satz 1 entsprechend. 4Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein. 5Das Gericht ordnet den Nichteintritt der Führungsaufsicht an, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird.
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- Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben gemäß B. v. 30. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften G. v. 8. Juli 2016 BGBl. I S. 1610 m.W.v. 1. August 2016
Frühere Fassungen von § 67d StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 67d StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67d StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vom 01.10.2023)
... erwarten ist, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und ...
§ 66b StGB Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *) (vom 04.05.2011)
... die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ...
§ 68 StGB Voraussetzungen der Führungsaufsicht (vom 18.04.2007)
... (2) Die Vorschriften über die Führungsaufsicht kraft Gesetzes (§§ 67b, 67c, 67d Abs. 2 bis 6 und § 68f) bleiben ...
§ 68c StGB Dauer der Führungsaufsicht (vom 01.06.2013)
... in Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 2 aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass die ... Fällen des § 67b Abs. 2, des § 67c Absatz 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 4 und des § 67d Absatz 2 Satz 3 mit der Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung oder zu einem gerichtlich ...
§ 68e StGB Beendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht (vom 01.06.2013)
... Maßregel (§ 67b Absatz 2, § 67c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 4, § 67d Absatz 2 Satz 3) eingetreten ist, endet die Führungsaufsicht 1. mit Beginn des ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 316b EGStGB Übergangsvorschrift zum Dreiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetz (vom 25.04.2006)
... § 67 Abs. 4 und § 67d Abs. 5 des Strafgesetzbuchs finden keine Anwendung auf Unterbringungen, die vor dem 1. Mai 1986 ...
Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 13 EGStPO Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften (vom 01.08.2016)
... anwendbar; die Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung, namentlich für die nach § 67d Absatz 6 Satz 2 und 3 des Strafgesetzbuches in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung ...
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 7 JGG Maßregeln der Besserung und Sicherung (vom 01.06.2013)
... 2 bezeichneten Art angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt worden, weil der die ...
§ 106 JGG Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung (vom 01.07.2021)
... Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Art angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 275a StPO Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl (vom 25.07.2015)
... kann. Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67d Absatz 6 Satz 1 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt worden, übersendet die ... den Erlass des Unterbringungsbefehls ist das für die Entscheidung nach § 67d Absatz 6 des Strafgesetzbuches zuständige Gericht so lange zuständig, bis der Antrag auf ...
§ 463 StPO Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (vom 01.10.2023)
... (3) § 454 Abs. 1, 3 und 4 gilt auch für die nach § 67c Abs. 1, § 67d Abs. 2 und 3 , § 67e Abs. 3, den §§ 68e, 68f Abs. 2 und § 72 Abs. 3 des Strafgesetzbuches zu ... Anhörung des Verurteilten nicht. § 454 Abs. 2 findet in den Fällen des § 67d Absatz 2 und 3 und des § 72 Absatz 3 des Strafgesetzbuches unabhängig von den dort genannten Straftaten ... 2 bei den dort genannten Straftaten Anwendung. Zur Vorbereitung der Entscheidung nach § 67d Abs. 3 des Strafgesetzbuches sowie der nachfolgenden Entscheidungen nach § 67d Abs. 2 des Strafgesetzbuches hat das ... nach § 67d Abs. 3 des Strafgesetzbuches sowie der nachfolgenden Entscheidungen nach § 67d Abs. 2 des Strafgesetzbuches hat das Gericht das Gutachten eines Sachverständigen namentlich zu der Frage einzuholen, ob ... für die nach § 67 Absatz 3, 5 Satz 2 und Absatz 6, den §§ 67a und 67c Abs. 2, § 67d Abs. 5 und 6 , den §§ 67g, 67h und 69a Abs. 7 sowie den §§ 70a und 70b des Strafgesetzbuches ... 70a und 70b des Strafgesetzbuches zu treffenden Entscheidungen. In den Fällen des § 67d Absatz 6 des Strafgesetzbuches ist der Verurteilte mündlich zu hören. Das Gericht erklärt die Anordnung ... wenn erhebliche rechtswidrige Taten des Verurteilten drohen; für Entscheidungen nach § 67d Absatz 5 Satz 1 des Strafgesetzbuches bleibt es bei der sofortigen Vollziehbarkeit (§§ 307 und 462 Absatz 3 Satz 2). ... § 462a Abs. 1 steht die Führungsaufsicht in den Fällen des § 67c Abs. 1, des § 67d Abs. 2 bis 6 und des § 68f des Strafgesetzbuches der Aussetzung eines Strafrestes gleich. (8) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10, 2 BvR 571/10 - (zu den §§ 66, 66a, 66b und § 67d in Verbindung mit § 2 des Strafgesetzbuchs sowie den §§ 7und 106 des Jugendgerichtsgesetzes)
B. v. 30.05.2011 BGBl. I S. 1003
Entscheidung BVerfGE20110504
... - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: II. 1. a) § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von ... Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1838), § 67d Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von ... zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu zehn Jahren ermächtigt -, § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von ... gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 160), § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der ... Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. 2. § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von ... Mai 2013, weiter anwendbar, jedoch nach folgender Maßgabe: a) In den von § 67d Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 6 des Strafgesetzbuchs erfassten Fällen, in ...
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... ein Jahr vor dem Ende des Vollzugs der Strafe angeordnet worden ist." 5. § 67d Absatz 2 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Gleiches gilt, ... 2" durch die Wörter „§ 67c Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 67d Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 67d Absatz 2 Satz 3" ... 1" und die Angabe „§ 67d Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 67d Absatz 2 Satz 3" ...
Artikel 3 StGBuaÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... Wörter „unabhängig von den dort genannten Straftaten in den Fällen des § 67d Abs. 2 und 3, des § 67c Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 des Strafgesetzbuches" durch die ... 72 Abs. 3 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter „in den Fällen des § 67d Absatz 2 und 3 und des § 72 Absatz 3 des Strafgesetzbuches unabhängig von den dort ...
Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
G. v. 08.07.2008 BGBl. I S. 1212
Artikel 1 JuSiVerwEG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... 2 bezeichneten Art angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt worden, weil der die ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2300
Artikel 1 SiVerwNOG Änderung des Strafgesetzbuches
... angeordnete Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zu vollstrecken ist." 5. In § 67d Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „infolge seines Hanges" gestrichen. ... Maßregel (§ 67b Absatz 2, § 67c Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 4, § 67d Absatz 2 Satz 2) eingetreten" eingefügt. b) Nach Satz 2 wird folgender Satz ...
Artikel 2 SiVerwNOG Änderung der Strafprozessordnung
... ergehen kann. Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 67d Absatz 6 Satz 1 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt worden, übersendet die ... den Erlass des Unterbringungsbefehls ist das für die Entscheidung nach § 67d Absatz 6 des Strafgesetzbuches zuständige Gericht so lange zuständig, bis der Antrag auf ...
Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 PsychKrURÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... dem Wort „Entziehungsanstalt" die Wörter „innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3" eingefügt. 3. Dem § 67 wird folgender Absatz 6 ... Maßregel begangen worden ist. Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend." 4. § 67d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird nach den Wörtern ...
Artikel 2 PsychKrURÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „In den Fällen des § 67d Absatz 6 des Strafgesetzbuches ist der Verurteilte mündlich zu ...
Artikel 3 PsychKrURÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... anwendbar; die Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung, namentlich für die nach § 67d Absatz 6 Satz 2 und 3 des Strafgesetzbuches in der seit dem 1. August 2016 geltenden Fassung ...
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 513
Artikel 1 FührAufsRuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" eingefügt. 6. § 67d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 und Absatz 6 Satz 2 wird jeweils ... in Fällen der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 2 aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass die ... Fällen des § 67b Abs. 2, des § 67c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 4 und des § 67d Abs. 2 Satz 2 mit der Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung oder zu einem gerichtlich ...
Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1327
Artikel 1 PsyKrhUntSBG Änderung des Strafgesetzbuches
... für eine Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2 vorliegen." 4. § 67d Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Das Gericht erklärt die Unterbringung ...
Artikel 2 PsyKrhUntSBG Änderung der Strafprozessordnung
... 454 Abs. 2 findet unabhängig von den dort genannten Straftaten in den Fällen des § 67d Abs. 2 und 3, des § 67c Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 des Strafgesetzbuches entsprechende ... und 6. d) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und in ihm wird die Angabe § 67d Abs. 2, 4" durch die Angabe § 67d Abs. 2 bis 6" ersetzt. ... Absatz 7 und in ihm wird die Angabe § 67d Abs. 2, 4" durch die Angabe § 67d Abs. 2 bis 6" ersetzt. ...
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 2 SanktRÜG Änderung der Strafprozessordnung
... dem Wort „drohen" ein Semikolon und die Wörter „für Entscheidungen nach § 67d Absatz 5 Satz 1 des Strafgesetzbuches bleibt es bei der sofortigen Vollziehbarkeit (§§ 307 und 462 Absatz 3 Satz 2)" ...
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