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§ 68 - Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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§ 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen



(1) 1Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer kann gegen Berufsangehörige berufsaufsichtliche Maßnahmen verhängen, wenn diese mit ihrem Verhalten ihnen obliegende Pflichten verletzt haben. 2Berufsaufsichtliche Maßnahmen sind:

1.
Rüge,

2.
Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, bei einer berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bis zu einer Million Euro,

3.
Verbot, auf bestimmten Tätigkeitsgebieten für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,

4.
Verbot, bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren tätig zu werden,

5.
Berufsverbot von einem Jahr bis zu fünf Jahren,

6.
Ausschließung aus dem Beruf und

7.
Feststellung, dass der Bestätigungsvermerk nicht die Anforderungen des § 322 des Handelsgesetzbuchs und, soweit Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs betroffen sind, des Artikels 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erfüllt.

(2) 1Die berufsaufsichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 können nebeneinander verhängt werden. 2Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer soll in die Entscheidung über die Verhängung berufsaufsichtlicher Maßnahmen alle Pflichtverletzungen einbeziehen, die ihm im Zeitpunkt der Verhängung der Maßnahme bekannt sind.

(3) 1Bei der Festlegung der Art und der Höhe der Maßnahme hat der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer alle relevanten Umstände zu berücksichtigen. 2Dazu gehören insbesondere die Art, die Schwere und die Dauer der Pflichtverletzung, die Verantwortung der Berufsangehörigen für die Pflichtverletzung, die Höhe etwaiger durch die Pflichtverletzung erzielter Mehrerlöse oder verhinderter Verluste, das Vorliegen früherer Verstöße und die Finanzkraft der Berufsangehörigen. 3Zugunsten der Berufsangehörigen ist zudem zu berücksichtigen, wenn sie an der Aufklärung der Pflichtverletzung mitgewirkt haben. 4Eine Rüge für einen fahrlässig begangenen fachlichen Fehler kann in der Regel nur verhängt werden, wenn der Fehler von einigem Gewicht ist.

(4) 1Bevor Maßnahmen verhängt werden, sind die Berufsangehörigen anzuhören. 2Bescheide, durch die Maßnahmen verhängt werden, sind zu begründen. 3Sie sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Berufsangehörigen zuzustellen.

(5) 1Gegen einen Bescheid nach Absatz 4 können Berufsangehörige binnen eines Monats nach der Zustellung beim Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer Einspruch erheben. 2Über den Einspruch entscheidet der Vorstand; Absatz 4 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(6) 1Soweit der Einspruch nach Absatz 5 gegen eine berufsaufsichtliche Maßnahme nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 7 erfolgreich ist, sind die Aufwendungen für einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen Bevollmächtigten erstattungsfähig, wenn dessen Zuziehung notwendig war. 2Die Aufwendungen sind von der Wirtschaftsprüferkammer zu tragen. 3Die Wirtschaftsprüferkammer bestimmt auf Antrag der Berufsangehörigen, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war, und setzt die Höhe der zu erstattenden Auslagen fest. 4Gegen die Entscheidung nach Satz 3 kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung die Entscheidung des Gerichts beantragt werden. 5§ 62a Absatz 3 gilt entsprechend.

(7) 1Geldbußen, die nicht berufsgerichtlich überprüft werden, fließen unbeschadet des § 66a Absatz 6 Satz 3 dem Haushalt der Wirtschaftsprüferkammer zu. 2§ 61 Absatz 3 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 68 WPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.03.2023Artikel 11 Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 31 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
vom 07.07.2021 BGBl. I S. 2363
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 21 Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
aktuell vorher 17.06.2016Artikel 1 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
vom 31.03.2016 BGBl. I S. 518
aktuell vorher 06.09.2007Artikel 1 Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
vom 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
aktuellvor 06.09.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 68 WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57 WPO Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer (vom 23.01.2024)
... Falle des Absatzes 2 Nr. 4 zweite Alternative entscheidet der Vorstand über den Einspruch ( § 68 Absatz 5 Satz 2 ). (6) Soweit nicht die Zuständigkeit der ...
§ 57a WPO Qualitätskontrolle (vom 01.08.2021)
...  3. gegen sie in den letzten fünf Jahren keine berufsaufsichtliche Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 6 wegen der Verletzung einer Berufspflicht verhängt worden ist, die ihre Eignung als ... für Qualitätskontrolle eine unanfechtbare berufsaufsichtliche Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 6 verhängt worden ist, die seine Eignung als Prüfer für Qualitätskontrolle ...
§ 61a WPO Zuständigkeit (vom 17.06.2016)
... ermittelt sie den Sachverhalt und entscheidet, ob berufsaufsichtliche Maßnahmen nach § 68 veranlasst sind. Beabsichtigt die Wirtschaftsprüferkammer, ein nach Satz 2 ...
§ 65 WPO Unterrichtung der Staatsanwaltschaft (vom 17.06.2016)
... die den Verdacht einer schuldhaften, eine berufsaufsichtliche Maßnahme nach § 68 Absatz 1 rechtfertigenden Pflichtverletzung eines Mitglieds der Wirtschaftsprüferkammer ...
§ 66a WPO Abschlussprüferaufsicht (vom 26.10.2024)
... sowie vorläufigen Untersagungsverfügungen; die §§ 67 bis 68a, 68b Satz 1, 3 und 4, die §§ 68c sowie 69a bis 71 gelten entsprechend, § 68 ... 67 bis 68a, 68b Satz 1, 3 und 4, die §§ 68c sowie 69a bis 71 gelten entsprechend, § 68 Absatz 7 mit der Maßgabe, dass die Geldbußen, die nicht berufsgerichtlich überprüft ...
§ 67a WPO Absehen von der Verfolgung gegen Auflage (vom 26.10.2024)
... vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme nach § 68 Absatz 1 absehen und dem Berufsangehörigen zugleich die Auflage erteilen, einen Geldbetrag zu zahlen. ... nicht entgegensteht. Für die Bemessung des Geldbetrags gilt § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 bis 3 entsprechend. (2) Zur Erfüllung der Auflage setzt der Vorstand der ... Frist, die einmalig um höchstens einen Monat verlängert werden kann. § 68 Absatz 7 Satz 1 gilt entsprechend. Erfüllt der Berufsangehörige die Auflage, so kann gegen ihn ...
§ 68b WPO Vorläufige Untersagungsverfügung (vom 17.06.2016)
... werden mit ihrer Zustellung wirksam. § 62a Absatz 3, § 68 Absatz 4 sowie die §§ 119 und 120 Absatz 1 gelten ...
§ 68c WPO Ordnungsgeld (vom 17.06.2016)
... Handeln Berufsangehörige einem Tätigkeits- oder Berufsverbot (§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5), einer Untersagungsverfügung (§ 68a) oder einer ... einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigen. § 68 Absatz 4 gilt entsprechend. (2) Im Fall der Verhängung eines Ordnungsgelds gilt ...
§ 69 WPO Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen (vom 01.07.2021)
... Art und Charakter des Verstoßes mit. Bei berufsaufsichtlichen Maßnahmen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 7 gegen Berufsangehörige ist in der Bekanntmachung der Name des Berufsangehörigen und die ... der Berufspflichtverletzung gehandelt hat. Bei berufsaufsichtlichen Maßnahmen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7 gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in ... (EU) Nr. 537/2014) unverzüglich über alle berufsaufsichtlichen Maßnahmen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 6 . Die Abschlussprüferaufsichtsstelle übermittelt dem Ausschuss der ... (5) Wird in einem Beschwerdeverfahren eine Maßnahme nach § 68 Absatz 1 verhängt und nach Absatz 1 veröffentlicht, so ist dies dem Beschwerdeführer ...
§ 69a WPO Anderweitige Ahndung (vom 01.08.2022)
... seiner Pflichten anzuhalten. Die Erforderlichkeit einer Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 6 bleibt durch eine anderweitige Ahndung unberührt. (2) § 83 gilt ... diesem Gesetz ausgeübten Beruf tätig ist. (4) Kommt eine Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 6 in Betracht, ist stets im berufsaufsichtlichen Verfahren nach diesem Gesetz zu entscheiden. ...
§ 70 WPO Verjährung von Pflichtverletzungen (vom 26.10.2024)
... sie 1. nach zehn Jahren, wenn die Pflichtverletzung eine Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5 rechtfertigt, 2. nach 20 Jahren, wenn die Pflichtverletzung eine Maßnahme nach ... 5 rechtfertigt, 2. nach 20 Jahren, wenn die Pflichtverletzung eine Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 rechtfertigt. Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. ... entsprechend, wobei die Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 einem Urteil des ersten Rechtszugs nach § 78b Absatz 3 des Strafgesetzbuches gleichsteht. ... 1 des Strafgesetzbuches steht die erste Anhörung durch die Wirtschaftsprüferkammer ( § 68 Absatz 4 Satz 1 ) oder die Abschlussprüferaufsichtsstelle ...
§ 71 WPO Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (vom 01.07.2021)
... der Wirtschaftsprüferkammer alle relevanten Umstände zu berücksichtigen. § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 6 findet keine ...
§ 87 WPO Entscheidung zur Höhe der Geldbuße durch Beschluss (vom 26.10.2024)
... der Berufsangehörige seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung auf die Höhe einer nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 verhängten Geldbuße beschränkt, so kann das Gericht mit Zustimmung des ...
§ 103 WPO Entscheidung (vom 26.10.2024)
... Berufspflichtverletzungen, die Gegenstand der angefochtenen berufsaufsichtlichen Entscheidung nach § 68 sind, sowie über die zusammen mit der berufsaufsichtlichen Entscheidung ergangene ... oder unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung auf Verurteilung zu einer oder mehreren der in § 68 Absatz 1 und § 68a genannten Maßnahmen, auf Freisprechung oder auf Einstellung des Verfahrens ...
§ 126 WPO Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten (vom 01.08.2022)
...  (2) Die Vollstreckung einer Geldbuße und eines Tätigkeitsverbots nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 sowie die Beitreibung der Kosten werden nicht dadurch gehindert, dass der oder die ...
§ 126a WPO Tilgung (vom 01.08.2022)
... bei a) Rügen, b) Belehrungen, c) Geldbußen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis zu zehntausend Euro, d) Feststellungen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7,  ... § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis zu zehntausend Euro, d) Feststellungen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 , e) Entscheidungen in Verfahren wegen der Verletzung von Berufspflichten nach diesem ... der Verletzung von Berufspflichten nach diesem Gesetz, die nicht zu einer Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 geführt haben, f) Entscheidungen und nicht Satz 5 unterfallende Maßnahmen ... berufsaufsichtlichen Verfahren anderer Berufe; 2. zehn Jahre bei Geldbußen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 über zehntausend Euro und Verboten nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4;  ... nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 über zehntausend Euro und Verboten nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4 ; 3. 20 Jahre bei Berufsverboten nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und bei einer ... nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4; 3. 20 Jahre bei Berufsverboten nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und bei einer Ausschließung aus dem Beruf, nach der eine Wiederbestellung erfolgt ist. ... Nummer 1 bezeichnete Eintragung zur Folge haben kann, oder 3. eine Geldbuße nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht vollstreckt ist. (4) Nach Ablauf der Frist gelten Berufsangehörige als ...
§ 131b WPO Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften (vom 17.06.2016)
... 2 den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere denjenigen der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) und der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127). Hinsichtlich der ...
§ 134 WPO Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten (vom 17.06.2016)
... der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127). Von der ...
Anlage 2 WPO (zu § 122 Satz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.10.2024)
... Antrags auf berufsgerichtliche Entscheidung oder auf Verhängung einer oder mehrerer der in § 68 Abs. 1 und § 68a WPO genannten Maßnahmen entschieden wird. Die Gebühren bemessen sich ... mit Urteil bei   110 - Erteilung einer Rüge nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder einer Feststellung nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 WPO jeweils 160,00 € ... Erteilung einer Rüge nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder einer Feststellung nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 WPO jeweils 160,00 € 111 - Verhängung einer ... € 111 - Verhängung einer Geldbuße nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WPO 240,00 € 112 - Verhängung eines ... € 112 - Verhängung eines Tätigkeitsverbots nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 oder eines Berufsverbots nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 WPO jeweils 360,00 € ... Tätigkeitsverbots nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 oder eines Berufsverbots nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 WPO jeweils 360,00 € 113 - Ausschließung aus dem ... 360,00 € 113 - Ausschließung aus dem Beruf nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 WPO 480,00 € 114 - Erlass einer ... mit Beschluss nach § 87 Satz 1 WPO bei Verhängung einer Geldbuße nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WPO ... 120,00 € Unterabschnitt 2 Verfahren ... des Gerichts über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten nach § 68 Abs. 6 Satz 4 WPO : Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen 100,00 €  ... wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine der in § 68 Abs. 1 und § 68a WPO genannten Maßnahmen verhängt worden ist. 50,00 €  ... wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine der in § 68 Abs. 1 und § 68a WPO genannten Maßnahmen verhängt worden ist. 50,00 €  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abschlussprüferaufsichtsstellen-Gebührenverordnung (APASGebV)
Artikel 1 V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Anlage APASGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2021)
... 4. Verhängung berufsaufsichtlicher Maßnahmen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 66a Absatz 6 Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung  ... Euro 5. Einspruchsbescheid nach § 68 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit § 66a Absatz 6 Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 26 2. JustizModG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
...  111 Verfahren mit Urteil bei Verhängung eines Verbots nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 der Wirtschaftsprüferordnung oder eines Berufsverbots 360,00 EUR ...

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... Sechsten Teil und zum Ersten Abschnitt gestrichen. m) Die Angaben zu den §§ 68 und 68a werden wie folgt gefasst: „Berufsaufsichtliche Maßnahmen § ... und 68a werden wie folgt gefasst: „Berufsaufsichtliche Maßnahmen § 68 Untersagungsverfügung § 68a". n) Nach der Angabe zu § ... 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 63 Abs. 5 Satz 2" durch die Wörter „§ 68 Absatz 5 Satz 2" ersetzt. e) In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „der ... gegen sie in den letzten fünf Jahren keine berufsaufsichtliche Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 6 wegen der Verletzung einer Berufspflicht verhängt worden ist, ... für Qualitätskontrolle eine unanfechtbare berufsaufsichtliche Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 6 verhängt worden ist, die seine Eignung als Prüfer ... ermittelt sie den Sachverhalt und entscheidet, ob berufsaufsichtliche Maßnahmen nach § 68 veranlasst sind. Beabsichtigt die Wirtschaftsprüferkammer, ein nach Satz 2 eingeleitetes ... die den Verdacht einer schuldhaften, eine berufsaufsichtliche Maßnahme nach § 68 Absatz 1 rechtfertigenden Pflichtverletzung eines Mitglieds der Wirtschaftsprüferkammer ... sowie vorläufigen Untersagungsverfügungen; die §§ 67 bis 68a, 68b Satz 1, 3 und 4, die §§ 68c sowie 69a bis 71 gelten entsprechend, § 68 ... 67 bis 68a, 68b Satz 1, 3 und 4, die §§ 68c sowie 69a bis 71 gelten entsprechend, § 68 Absatz 7 mit der Maßgabe, dass die Geldbußen, die nicht berufsgerichtlich ... durch das Wort „Berufsaufsicht" ersetzt. 62. § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen  ... ersetzt. 62. § 68 wird wie folgt gefasst: „§ 68 Berufsaufsichtliche Maßnahmen (1) Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer ... Untersagungsverfügungen werden mit ihrer Zustellung wirksam. § 62a Absatz 3, § 68 Absatz 4 sowie die §§ 119 und 120 Absatz 1 gelten entsprechend. § 68c ... (1) Handeln Berufsangehörige einem Tätigkeits- oder Berufsverbot (§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5), einer Untersagungsverfügung (§ 68a) oder einer ... werden. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigen. § 68 Absatz 4 gilt entsprechend. (2) Im Fall der Verhängung eines Ordnungsgelds gilt ... Nr. 537/2014) unverzüglich über alle berufsaufsichtlichen Maßnahmen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 6. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle übermittelt dem ... Maßnahmen. (5) Wird in einem Beschwerdeverfahren eine Maßnahme nach § 68 Absatz 1 verhängt und nach Absatz 1 veröffentlicht, so ist dies dem ... ihrer Pflichten anzuhalten und das Ansehen des Berufs zu wahren. Einer Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 6 steht eine anderweitig verhängte Strafe oder Maßnahme ... wenn wegen der Schwere der Pflichtverletzung die Verhängung einer Maßnahme nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 6 in Betracht kommt. (4) Die Wirtschaftsprüferkammer ... 70 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4" durch die Wörter „§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis ... wird die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4" durch die Wörter „§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 6" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... In Satz 2 wird die Angabe „(§ 63 Abs. 3)" durch die Wörter „(§ 68 Absatz 4 Satz 1) oder die Abschlussprüferaufsichtsstelle" ersetzt. 67. § ... gehören neben dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den in § 68 Absatz 3 genannten Kriterien insbesondere die Gleichförmigkeit und Häufigkeit von ... von Pflichtverletzungen innerhalb der Gesellschaft und der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit. § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 6 findet keine Anwendung." 68. Nach § 71 wird ... die Gegenstand der angefochtenen berufsaufsichtlichen Entscheidung nach § 68 sind. Es entscheidet auf Zurückweisung des Antrags auf berufsgerichtliche Entscheidung oder ... Aufhebung der angefochtenen Entscheidung auf Verurteilung zu einer oder mehreren der in § 68 Absatz 1 und § 68a genannten Maßnahmen, auf Freisprechung oder auf Einstellung des ... (2) Die Vollstreckung einer Geldbuße und eines Tätigkeitsverbots nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 sowie die Beitreibung der Kosten werden nicht dadurch gehindert, dass der ... geführten Akten über berufsaufsichtliche Maßnahmen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 sind nach zehn Jahren zu tilgen. Die Frist beträgt nur fünf Jahre ... tilgen. Die Frist beträgt nur fünf Jahre für 1. Rügen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2. Geldbußen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ... Rügen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2. Geldbußen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis zu 10.000 Euro und 3. Feststellungen nach § 68 ... 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis zu 10.000 Euro und 3. Feststellungen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7. Die über berufsaufsichtliche Maßnahmen ... 2 den Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere denjenigen der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) und der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127). Hinsichtlich der Inspektionen ... der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a bis 127)." bb) In den ... auf berufsgerichtliche Entscheidung oder auf Verurteilung zu einer oder mehrerer der in § 68 Abs. 1 und § 68a der Wirtschaftsprüferordnung genannten Maßnahmen entschieden ... bei   110 - Erteilung einer Rüge nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder einer Feststellung nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 der ... Erteilung einer Rüge nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder einer Feststellung nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 der Wirtschaftsprüferordnung jeweils 160,00 €  ... € 111 - Verhängung einer Geldbuße nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Wirtschaftsprüferordnung 240,00 €  ... 112 - Verhängung eines Tätigkeitsverbots nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 oder eines Berufsverbots nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 der ... nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 oder eines Berufsverbots nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 der Wirtschaftsprüferordnung jeweils 360,00 €  ... € 113 - Ausschließung aus dem Beruf nach § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 der Wirtschaftsprüferordnung 480,00 €  ... des Gerichts über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten nach § 68 Abs. 6 Satz 4 der Wirtschaftsprüferordnung: Der Antrag wird verworfen oder ... wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine der in § 68 Abs. 1 und § 68a der Wirtschaftsprüferordnung genannten Maßnahmen verhängt ... wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine der in § 68 Abs. 1 und § 68a der Wirtschaftsprüferordnung genannten Maßnahmen verhängt ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... bekannt geworden ist, nicht offenbaren und nicht verwerten." 53. § 68 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 70 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 4, 5 oder 6" durch die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4" ... Satz 1 wird die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 4, 5 oder 6" durch die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4" ersetzt. b) In Satz 2 wird der Punkt am Ende des Satzes ... Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 3 bis 6" durch die Angabe „§ 68 Abs. 1" ersetzt. b) In ... 1 Nr. 1 wird die Angabe „§ 68 Abs. 1 Nr. 3 bis 6" durch die Angabe „§ 68 Abs. 1" ersetzt. b) In Satz 3 werden nach der Angabe „§ 57e Abs. ... 126 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „(§ 68 Abs. 1 Nr. 6)" gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Der ... geführten Akten über verhängte berufsgerichtliche Maßnahmen nach § 68 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 sind nach zehn Jahren zu tilgen." b) In Absatz 3 werden ... den §§ 61a bis 66b, den Vorschriften der Berufsgerichtsbarkeit nach den §§ 67 bis 127 sowie den Vorschriften der Qualitätskontrolle nach den §§ 57a bis 57g. Von ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 21 FISG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... gilt § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes." 15. § 68 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 2 werden die Wörter „bei einer ... folgende Sätze ersetzt: „Bei berufsaufsichtlichen Maßnahmen nach § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 7 gegen Berufsangehörige ist in der Bekanntmachung der Name des Berufsangehörigen und die ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 31 BRAORefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 12 ViVaJuRG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 11 RDAufStG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung