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§ 6 - Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.11.1993; FNA: 2178-1 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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Geltung ab 01.11.1993; FNA: 2178-1 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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§ 6 Sonstige Leistungen
(1) Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Die Leistungen sind als Sachleistungen, bei Vorliegen besonderer Umstände als Geldleistung zu gewähren.
(2) Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt.
Text in der Fassung der Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze B. v. 30. September 2010 BGBl. I S. 1358 m.W.v. 18. März 2005
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Frühere Fassungen von § 6 AsylbLG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.03.2005 (08.10.2010) | Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 30.09.2010 BGBl. I S. 1358 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 AsylbLG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AsylbLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AsylbLG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1a AsylbLG Anspruchseinschränkung (vom 31.10.2024)
... auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6 , es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht ...
§ 2 AsylbLG Leistungen in besonderen Fällen (vom 16.05.2024)
... Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches ...
§ 6a AsylbLG Erstattung von Aufwendungen anderer (vom 01.03.2015)
... Leistungen erbracht, die bei rechtzeitigem Einsetzen von Leistungen nach den §§ 3, 4 und 6 nicht zu erbringen gewesen wären, sind ihm die Aufwendungen in gebotenem Umfang zu erstatten, ...
§ 11 AsylbLG Ergänzende Bestimmungen (vom 16.05.2024)
... die Stelle der Leistungen nach Satz 1 treten die Leistungen nach den §§ 3 bis 6 , auch wenn dem Leistungsberechtigten ein Ankunftsnachweis nach § 63a Absatz 1 Satz 1 des ...
§ 12 AsylbLG Asylbewerberleistungsstatistik (vom 26.11.2019)
... b) von Grundleistungen (§ 3), c) von anderen Leistungen (§§ 4, 5 und 6 ), 2. die Ausgaben und Einnahmen nach diesem Gesetz als Bundesstatistik ...
§ 18 AsylbLG Übergangsregelung für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder entsprechender Fiktionsbescheinigung (vom 01.06.2022)
... Buch Sozialgesetzbuch nachrangig. (3) Leistungen nach den §§ 4 und 6 dieses Gesetzes, die für Zeiten erbracht wurden, für die ein Erstattungsanspruch nach ...
Zitat in folgenden Normen
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung (vom 09.06.2021)
... nach Satz 1 für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, wenn sie durch die Landesregierung oder die von der Landesregierung beauftragte ... regeln insbesondere die Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes , die Abrechnung und die Abrechnungsprüfung der Leistungen sowie den Ersatz der Aufwendungen ...
§ 291a SGB V Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung (vom 26.03.2024)
... Angabe, dass es sich um einen Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt. (3) Über die Daten nach Absatz 2 hinaus kann die elektronische ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 2 AsylVfBeschlG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6 , es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht ... werden können. Für sie endet der Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6 mit dem auf die Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung oder Vollziehbarkeit einer ...
Artikel 11 AsylVfBeschlG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... nach Satz 1 für Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, wenn sie durch die Landesregierung oder die von ... regeln insbesondere die Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Abrechnung und die Abrechnungsprüfung der Leistungen ... hat, dass es sich um einen Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt, stellen die Vereinbarungspartner die Erkennbarkeit ... dass es sich um einen Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt." ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
G. v. 13.08.2019 BGBl. I S. 1290
Artikel 1 3. AsylbLGÄndG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Wort „ausschließlich" gestrichen und wird die Angabe „(§§ 4 bis 6 )" durch die Angabe „(§§ 4, 5 und 6)" ersetzt. b) Absatz 2 ... wird die Angabe „(§§ 4 bis 6)" durch die Angabe „(§§ 4, 5 und 6 )" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 1 ...
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 AsylbLGuaÄndG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... festgesetzt." d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6. 5. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a ... Leistungen erbracht, die bei rechtzeitigem Einsetzen von Leistungen nach den §§ 3, 4 und 6 nicht zu erbringen gewesen wären, sind ihm die Aufwendungen in gebotenem Umfang zu erstatten, ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 3 AsylVfBeschlG II Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... nach § 63a des Asylgesetzes anstelle der Leistungen nach den §§ 3 und 6 Leistungen entsprechend § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4. An die Stelle der Leistungen nach Satz 1 ... bis 4. An die Stelle der Leistungen nach Satz 1 treten die Leistungen nach den §§ 3 bis 6 , auch wenn dem Leistungsberechtigten ein Ankunftsnachweis nach § 63a Absatz 1 Satz 1 des ...
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 4 SofZuG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Buch Sozialgesetzbuch nachrangig. (3) Leistungen nach den §§ 4 und 6 dieses Gesetzes, die für Zeiten erbracht wurden, für die ein Erstattungsanspruch nach ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 4 InteG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... wahrgenommen haben." 2. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 7" durch die Wörter „§§ 3 und 4 sowie 6 bis 7" ersetzt. ... Angabe „§§ 3 bis 7" durch die Wörter „§§ 3 und 4 sowie 6 bis 7" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ... die Wörter „diesem Gesetz" durch die Wörter „den §§ 2, 3 und 6 ; § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden" ersetzt. 4. Nach ... ihr Verhalten verhindern, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6. § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. Die Rechtsfolge nach den Sätzen ... nach Absatz 1 haben keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6 , wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen weigern, einen für ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Angabe, dass es sich um einen Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt. (3) Über die Daten nach Absatz 2 hinaus kann die elektronische ...
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 5 2. AusrPflDVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... zur Überwindung einer besonderen Härte andere Leistungen nach den §§ 3, 4 und 6 gewährt; ebenso sind Leistungen über einen Zeitraum von zwei Wochen hinaus zu erbringen, ... auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6 , es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht ... Absatz 2a Satz 1 werden die Wörter „anstelle der Leistungen nach den §§ 3 und 6 Leistungen entsprechend § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4" durch die Wörter „nur ...
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