§ 6 Visum
- 1.
- ein Visum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen (Schengen-Visum),
- 2.
- ein Flughafentransitvisum für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen.
(2)
1Schengen-Visa können nach Maßgabe der
Verordnung (EG) Nr. 810/2009 bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen verlängert werden.
2Für weitere 90 Tage innerhalb des betreffenden Zeitraums von 180 Tagen kann ein Schengen-Visum aus den in Artikel 33 der
Verordnung (EG) Nr. 810/2009/EG genannten Gründen, zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder aus völkerrechtlichen Gründen als nationales Visum verlängert werden.
(2a) Schengen-Visa berechtigen nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, es sei denn, sie wurden zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt.
(3) 1Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. 2Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU geltenden Vorschriften. 3Die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU angerechnet.
(4) Ein Ausnahme-Visum im Sinne des
§ 14 Absatz 2 wird als Visum im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 oder des Absatzes 3 erteilt.
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interne Verweise§ 4 AufenthG Erfordernis eines Aufenthaltstitels (vom 18.11.2023) ... besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als 1. Visum im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 , 2. Aufenthaltserlaubnis (§ 7), 2a. Blaue Karte EU (§ 18g), ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 01.06.2024) ... mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, die bei Visumanträgen nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, ...
§ 95 AufenthG Strafvorschriften (vom 27.02.2024) ... Abs. 1 Satz 1 eines Aufenthaltstitels bedarf und als Aufenthaltstitel nur ein Schengen-Visum nach § 6 Abs. 1 Nummer 1 besitzt. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ...
§ 98 AufenthG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024) ... oder fahrlässig 1. entgegen § 4a Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4, § 6 Absatz 2a , § 7 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz, § 16a Absatz 3 Satz 1, § 16b Absatz 3, auch ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 39 AufenthV Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke (vom 01.03.2024) ... im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn 1. er ein nationales Visum ( § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes ) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, 2. er vom Erfordernis des Aufenthaltstitels ... Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte ( § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes ) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach ...
§ 46 AufenthV Gebühren für das Visum (vom 01.09.2017) ... eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum ( § 6 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes ) 60 ...
AZR-Gesetz
G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 3 AZRG Allgemeiner Inhalt (vom 01.11.2024) ... nach § 2 Absatz 2 Nummer 12, 7a. Angaben zum Bestehen eines nationalen Visums nach § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes , 8. Dokumente nach § 6 Absatz 5, 9. zum Zweck der Arbeits- und ...
Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 404 SGB III Bußgeldvorschriften (vom 14.05.2024) ... § 284 Absatz 1 oder entgegen § 4a Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4, § 6 Absatz 2a , § 7 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz, § 16a Absatz 3 Satz 1, § 16b Absatz 3, auch ...
Visa-Warndateigesetz (VWDG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037; zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... die Wörter „einer Blauen Karte EU," eingefügt. 6. In § 6 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Schengen-Visa ... mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, die bei Visumanträgen nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, ...
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 4 SoMiBG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... § 90 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „ § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Nummer 1 bis 4, 7, 12 und 13" ... 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Nummer 1 bis 4, 7, 12 und 13" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2" ...
Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... abgeschlossenen Straf- oder anderen Verfahrens sind, möglich ist." 7. § 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter ... Satz 1 eines Aufenthaltstitels bedarf und als Aufenthaltstitel nur ein Schengen-Visum nach § 6 Abs. 1 besitzt." b) In Absatz 2 Nr. 2 werden nach dem Wort ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Visum im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3,". b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz ... „in den Fällen des § 25 Absatz 4a und 4b" ersetzt. 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ... nicht ausgesetzt ist,". b) In Absatz 1a wird nach der Angabe „§ 6 Abs. 1" die Angabe „Nummer 1" eingefügt. 54. In § 96 Absatz 4 ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... durch das Wort „Daueraufenthalt - EU" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 und 3 wird jeweils das Wort ... folgender Satz eingefügt: „Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1." 28. § 84 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 1 AZRWEG Änderung des AZR-Gesetzes ... 7a eingefügt: „7a. Angaben zum Bestehen eines nationalen Visums nach § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes ,". ff) In Nummer 8 werden die Wörter „Hinweise auf vorhandene ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
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