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§ 6 - Bundeswahlgesetz (BWahlG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.07.1993 BGBl. I S. 1288, 1594; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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§ 6 Vergabe der Sitze an Bewerber
(1) 1Ein Wahlkreisbewerber einer Partei (§ 20 Absatz 2) ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung (Satz 4) einen Sitz erhält. 2In jedem Land werden die Bewerber einer Partei, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben, nach fallendem Erststimmenanteil gereiht. 3Der Erststimmenanteil ergibt sich aus der Teilung der Zahl der Erststimmen des Bewerbers durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis. 4Die nach § 4 Absatz 3 für die Landesliste einer Partei ermittelten Sitze werden in der nach Satz 2 gebildeten Reihenfolge an die Wahlkreisbewerber vergeben (Verfahren der Zweitstimmendeckung).
(2) Ein Bewerber, der nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist, ist als Abgeordneter eines Wahlkreises dann gewählt, wenn er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt.
(3) 1Bei Stimmengleichheit und bei gleichen Erststimmenanteilen entscheidet das Los. 2Es ist zwischen Bewerbern in einem Wahlkreis (Absatz 1 Satz 1, Absatz 2) vom Kreiswahlleiter, zwischen Bewerbern im Verfahren der Zweitstimmendeckung (Absatz 1 Satz 4) vom Bundeswahlleiter zu ziehen.
(4) 1Ein Listenbewerber ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er bei der Vergabe der Sitze der Landesliste (§ 4 Absatz 3), die nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung verbleiben, einen Sitz erhält; die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Landesliste. 2Bewerber, die nach Absatz 1 Satz 1 gewählt sind, bleiben auf der Landesliste unberücksichtigt. 3Entfallen auf eine Landesliste mehr Sitze als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes G. v. 8. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 147, 198 m.W.v. 14. Juni 2023
Frühere Fassungen von § 6 Bundeswahlgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 Bundeswahlgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWahlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BWahlG Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze (vom 14.06.2023)
... die Vergabe der auf die Landeslisten entfallenden Sitze werden, vorbehaltlich der Regelungen des § 6 , vorrangig Bewerber berücksichtigt, die in einer Wahl nach Kreiswahlvorschlägen in 299 ...
§ 4 BWahlG Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien (vom 31.07.2024)
... Landeslisten jeder Partei verteilt. Von der Gesamtzahl der Sitze wird die Zahl der nach § 6 Absatz 2 erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen. (2) Zwischen den Parteien werden ... Wähler, die ihre Erststimme für einen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 6 Absatz 2 erfolgreich ist, und 2. *) Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet ...
§ 46 BWahlG Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag (vom 14.03.2024)
... Mitglied des Bundestages, wenn er zugleich auf einer Landesliste gewählt war, aber nach § 6 Absatz 4 Satz 2 unberücksichtigt geblieben ist. (3) Der Verzicht ist nur wirksam, wenn ...
§ 48 BWahlG Berufung von Nachfolgern (vom 14.06.2023)
... Wenn ein nach § 6 Absatz 1 oder 4 gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der ... schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein nach § 6 Absatz 1 oder 4 gewählter Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Deutschen Bundestag ... aus dem Deutschen Bundestag ausscheidet, so wird der Sitz mit dem nach den Grundsätzen des § 6 Absatz 1, 3 und 4 nachfolgenden Bewerber der Partei besetzt, für die der gewählte Bewerber oder ... zu erklären, ob er die Nachfolge annimmt. (2) Ist der Ausgeschiedene nach § 6 Absatz 2 gewählt, bleibt der Sitz ...
Zitat in folgenden Normen
Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
§ 78 BWO Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses (vom 18.09.2024)
... und jeder Partei. Er berechnet nach Maßgabe der §§ 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes die Stimmenzahlen der einzelnen Parteien und Landeslisten, verteilt die Sitze auf die Parteien und ... Landeslisten und reiht die Bewerber einer Partei nach Land und fallendem Erststimmenanteil nach § 6 des Bundeswahlgesetzes . (2) Nach Berichterstattung durch den Bundeswahlleiter ermittelt der ... entfallen, 8. die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber gemäß § 6 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und 9. welche Bewerber gewählt sind. Der Bundeswahlausschuss ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 3 und 4 werden durch den Satz „Er berechnet nach Maßgabe der §§ 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes die Stimmenzahlen der einzelnen Parteien und Landeslisten, verteilt die Sitze auf die Parteien und ... Landeslisten und reiht die Bewerber einer Partei nach Land und fallendem Erststimmenanteil nach § 6 des Bundeswahlgesetzes ." ersetzt. c) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach ... gefasst: „8. die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber gemäß § 6 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und". dd) Folgende Nummer 9 wird angefügt: „9. welche ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 - (zu § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes)
B. v. 14.07.2008 BGBl. I S. 1286
Entscheidung BVerfGE20080703
... veröffentlicht: 1. § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 - (zu den §§ 1, 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes)
B. v. 26.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 281
Entscheidung BVerfGE20240730
... 1547/23 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 1 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und Absatz 4 Sätze 1 und 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 - (zu § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a sowie § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes)
B. v. 20.08.2012 BGBl. I S. 1769
Entscheidung BVerfGE20120725
... 2670/11, 2 BvE 9/11 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur ... 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. 2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des ...
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 14.11.2020 BGBl. I S. 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147
Artikel 1 25. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... „§ 55 Reformkommission". 2. (aufgehoben) 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ... „Dies gilt nicht, solange die Partei in dem betreffenden Land Mandate gemäß § 6 Absatz 6 Satz 4 innehat." 6. § 55 wird wie folgt gefasst: „§ 55 ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147, 198
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: „§ 4 Grundsätze der Verteilung der Sitze ... Verteilung der Sitze auf Parteien § 5 Berechnung der Sitzverteilung § 6 Vergabe der Sitze an Bewerber". b) Die Angabe zu § 48 wird wie folgt ... die Vergabe der auf die Landeslisten entfallenden Sitze werden, vorbehaltlich der Regelungen des § 6 , vorrangig Bewerber berücksichtigt, die in einer Wahl nach Kreiswahlvorschlägen in 299 ... die Angabe „15" ersetzt. 4. Die §§ 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: „§ 4 Grundsätze der Verteilung der Sitze auf ... auf die Landeslisten jeder Partei verteilt. Von der Gesamtzahl der Sitze wird die Zahl der nach § 6 Absatz 2 erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen. (2) Zwischen den Parteien werden die Sitze ... Wähler, die ihre Erststimme für einen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 6 Absatz 2 erfolgreich ist, und 2. Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet ... Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. § 6 Vergabe der Sitze an Bewerber (1) Ein Wahlkreisbewerber einer Partei (§ 20 Absatz ... geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wenn ein nach § 6 Absatz 1 oder 4 gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der ... schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein nach § 6 Absatz 1 oder 4 gewählter Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Deutschen Bundestag ... aus dem Deutschen Bundestag ausscheidet, so wird der Sitz mit dem nach den Grundsätzen des § 6 Absatz 1, 3 und 4 nachfolgenden Bewerber der Partei besetzt, für die der gewählte Bewerber oder ... c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ist der Ausgeschiedene nach § 6 Absatz 2 gewählt, bleibt der Sitz unbesetzt." 16. In § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer ...
Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 394
Artikel 1 WahluAbgRÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Sie wird mit demselben Berechnungsverfahren ermittelt, das nach § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7 für die Verteilung der Sitze auf die Landeslisten angewandt ... Wahlkreiszuteilungen, erarbeitet sie hierzu Vorschläge." 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Sätze 2 bis 5 wie folgt ... ist. Dies gilt nicht, solange die Partei in dem betreffenden Land Mandate gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 innehat. Bei der Nachfolge bleiben diejenigen Listenbewerber unberücksichtigt, ...
Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 25.11.2011 BGBl. I S. 2313
Artikel 1 19. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... 394; 2009 I S. 2687) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1255
Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... Wahlkreissitze durch den Bundeswahlleiter (§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4) nach § 6 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird." ... 7 wird angefügt: „7. die Zahl der in der ersten Verteilung (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz) den Ländern nach Bevölkerungsanteil (§ 3 Absatz 1 ... Änderungen für die Berücksichtigung von Parteien bei der Sitzverteilung nach § 6 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes, teilt der Bundeswahlleiter dies den betroffenen Kreiswahlleitern ... Kreiswahlausschüsse und Landeswahlausschüsse. Er berechnet nach Maßgabe des § 6 des Bundeswahlgesetzes die Stimmenzahlen der einzelnen Landeslisten und der Parteien sowie die ...
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1082
Artikel 1 22. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Wahl nach Landeslisten (1) ... wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Wahl nach Landeslisten (1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu ... um die Unterschiedszahl." 1a. In § 46 Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4 Satz 3" durch die Wörter „§ 6 Absatz 6 Satz 5" ersetzt. ... Absatz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 4 Satz 3" durch die Wörter „§ 6 Absatz 6 Satz 5" ersetzt. 2. § 48 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. ...
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