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§ 6 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
§ 6 Überwachungsplan
§ 6 wird in 11 Vorschriften zitiert
(1) Betreiber, Schifffahrtsunternehmen und Verantwortliche sind verpflichtet, bei der zuständigen Behörde für jede Handelsperiode einen Überwachungsplan für die Emissionsermittlung und Berichterstattung nach § 5 Absatz 1 zur Genehmigung einzureichen.
(2) 1Die Genehmigung wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Überwachungsplan folgenden Vorgaben entspricht:
- 1.
- für Betreiber und Verantwortliche den Vorgaben der EU-Monitoring-Durchführungsverordnung und den Vorgaben der jeweils einschlägigen Rechtsverordnungen nach § 28 Absatz 1 Nummer 3, § 35 Absatz 1 Nummer 6 oder § 44 Absatz 1 Nummer 5 oder
- 2.
- für Schifffahrtsunternehmen den Vorgaben des Artikels 6 Absatz 3 bis 6 der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung und der Rechtsverordnung nach § 40 Absatz 1 Nummer 2.
(3) Für den Überwachungsplan gelten ergänzend
- 1.
- für Anlagenbetreiber die Anforderungen nach § 22,
- 2.
- für Luftfahrzeugbetreiber die Anforderungen nach § 31 Absatz 1, 2, 5 und 6,
- 3.
- für Schifffahrtsunternehmen die Anforderungen nach § 38 und
- 4.
- für Verantwortliche die Anforderungen nach § 42.
(4) 1Betreiber, Schifffahrtsunternehmen und Verantwortliche müssen den Überwachungsplan innerhalb einer Handelsperiode unverzüglich anpassen und den angepassten Überwachungsplan bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung einreichen, soweit sich die Anforderungen nach Absatz 2 ändern oder dies nach den ergänzenden Regelungen nach Absatz 3 erforderlich ist. 2Für den angepassten Überwachungsplan nach Satz 1 gilt Absatz 2 entsprechend.
Zitierungen von § 6 TEHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TEHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 TEHG Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
... Für die Einreichung des Überwachungsplans nach § 6 Absatz 1 gelten folgende Fristen: 1. für Anlagenbetreiber, deren Anlagen spätestens ... zur Stellungnahme zu geben. (3) Eine Anpassung des Überwachungsplans nach § 6 Absatz 3 ist auch erforderlich, wenn der Anlagenbetreiber betriebliche Änderungen plant, die zu einer ...
§ 27 TEHG Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
... Standort in einem technischen Verbund betrieben werden, für die Anwendung der §§ 5 bis 7 und 23 als Betrieb einer einheitlichen Anlage gilt, wenn die erforderliche Genauigkeit bei ...
§ 28 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen
... 3. Einzelheiten zur Erstellung und Änderung des Überwachungsplans nach § 6 ; abweichend von § 6 Absatz 3 können dabei auch für bestimmte Fallgruppen von ... zur Erstellung und Änderung des Überwachungsplans nach § 6; abweichend von § 6 Absatz 3 können dabei auch für bestimmte Fallgruppen von Änderungen der Überwachung ...
§ 31 TEHG Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
... Hinsichtlich dieser Flüge gelten die Verpflichtungen nach den §§ 5 und 6 bis zum 31. Dezember 2026 als erfüllt. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für ... in die Schweiz oder das Vereinigte Königreich. (5) Die §§ 5 bis 7 gelten bis zum 31. Dezember 2030 als erfüllt für Emissionen auf Flügen ...
§ 35 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr
... Emissionsberichten nach § 5 Absatz 2 sowie zur Einreichung eines Überwachungsplans nach § 6 , einschließlich der Zulassung vereinfachter Maßnahmen zur Emissionsberichterstattung ...
§ 40 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr
... 4. Einzelheiten zur Erstellung und Genehmigung des Überwachungsplans nach § 6 , einschließlich der Einbeziehung von CH4- und N2O-Emissionen sowie von Service- und ...
§ 41 TEHG Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
... wenn der Verantwortliche einen Überwachungsplan vorgelegt hat, der den Anforderungen nach § 6 Absatz 1, 2 und 3 Nummer 4 entspricht. (3) Die Emissionsgenehmigung enthält folgende Angaben: 1. ...
§ 42 TEHG Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
... Behörde beantragen. (2) Eine Anpassung des Überwachungsplans nach § 6 Absatz 3 ist auch erforderlich, wenn der Verantwortliche plant, sonstige betriebliche Änderungen ... (3) Führen Anpassungen im Rahmen des Überwachungsplans gemäß § 6 Absatz 3 zugleich zu einer Unrichtigkeit der Angaben zur Emissionsgenehmigung gemäß § 41 ...
§ 44 TEHG Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel
... 5. Einzelheiten zur Erstellung und Änderung des Überwachungsplans nach den §§ 6 und 42; abweichend von § 6 Absatz 3 können für bestimmte Fallgruppen von ... und Änderung des Überwachungsplans nach den §§ 6 und 42; abweichend von § 6 Absatz 3 können für bestimmte Fallgruppen von Änderungen der Überwachung ...
§ 49 TEHG Bußgeldvorschriften
... 1. ohne Genehmigung nach § 4 Absatz 1 Treibhausgase freisetzt, 2. entgegen § 6 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 1 einen Überwachungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreicht, 3. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 einen geänderten Überwachungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
§ 54 TEHG Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
... von § 6 Absatz 1 und 2 gilt der für das Jahr 2023 genehmigte Überwachungsplan eines Luftfahrzeugbetreibers ...
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