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§ 6 - Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung (TermVInfGebV)
§ 6 Höhe der Gebühren und Auslagen
Die Höhe der Gebühren und Auslagen bestimmt sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis in der Anlage.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/6_TermVInfGebV.htm