§ 6d Eigenmittelempfehlung
(1)
1Die Aufsichtsbehörde ermittelt auf Grundlage der Bewertung nach
§ 6b Absatz 2 und des nach
§ 6b Absatz 3 durchgeführten Stresstests für jedes Institut, jede Institutsgruppe, jede Finanzholding-Gruppe und jede gemischte Finanzholding-Gruppe die angemessene Gesamthöhe der Eigenmittel und spricht auf dieser Grundlage gegenüber dem Institut, der Institutsgruppe, der Finanzholding-Gruppe oder der gemischten Finanzholding-Gruppe eine Eigenmittelempfehlung aus.
2Die Höhe dieser Eigenmittelempfehlung ergibt sich aus der Differenz der vom Institut, von der Institutsgruppe, der Finanzholding-Gruppe oder der gemischten Finanzholding-Gruppe einzuhaltenden Eigenmittelanforderungen gemäß den Teilen 3, 4 und 7 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Kapitel 2 der
Verordnung (EU) 2017/2402, den §§ 6c, 10i und Artikel 92 Absatz 1a der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der nach Satz 1 ermittelten angemessenen Gesamthöhe der Eigenmittel.
(2) Die Eigenmittelempfehlung darf Risiken, die durch die nach
§ 6c Absatz 1 angeordnete zusätzliche Eigenmittelanforderung erfasst werden, nur insoweit abdecken, als sie Aspekte dieser Risiken abdeckt, die nicht bereits durch die zusätzliche Eigenmittelanforderung nach
§ 6c Absatz 1 abgedeckt werden.
(3)
1Eigenmittel, die zur Einhaltung der Eigenmittelempfehlung eingesetzt werden, um das Risiko einer übermäßigen Verschuldung abzudecken, dürfen nicht zur Erfüllung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen nach
§ 6c, die angeordnet wurden, um das Risiko einer übermäßigen Verschuldung abzudecken, verwendet werden und auch nicht zur Erfüllung der in
§ 6c Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 bis 4 aufgezählten Anforderungen.
2Eigenmittel, die zur Einhaltung der Eigenmittelempfehlungen eingesetzt werden, um sonstige Risiken abzudecken, dürfen nicht zur Erfüllung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen nach
§ 6c, die angeordnet wurden, um andere Risiken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung abzudecken, verwendet werden und auch nicht zur Erfüllung der in
§ 6c Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 bis 4 aufgezählten Anforderungen.
Frühere Fassungen von § 6d KWG
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interne Verweise § 6c KWG Zusätzliche Eigenmittelanforderungen (vom 29.12.2020) ... in angemessener Höhe bildet oder beibehält, um der Eigenmittelempfehlung nach § 6d zu entsprechen, oder 6. andere institutsspezifische Situationen vorliegen, die zu ... Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote, 5. der Eigenmittelempfehlung nach § 6d , sofern sich diese Empfehlung auf die Risiken einer übermäßigen Verschuldung ... nach den §§ 10c bis 10g, 5. der Eigenmittelempfehlung nach § 6d , sofern sich diese Empfehlung auf andere Risiken als das Risiko einer übermäßigen ...
Zitat in folgenden NormenKfW-Verordnung (KfWV)
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3735; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 2 KfWV Allgemeine Vorschriften (vom 30.12.2024) ... 5. die §§ 6, 6a und 7 des Kreditwesengesetzes, 6. die §§ 6b bis 6d des Kreditwesengesetzes , 7. § 8 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes und 8. die Artikel 3 und 4 ...
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 4 WpIG Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute ... 1 Absatz 3c Satz 1, 2 Nummer 2 und 3, die §§ 2a, 2d, 2e, 3, 6a bis 10e, 10g bis 18, 19 bis 22, 24b bis 25d, 25f, 25g, 25l, 25m, 26 bis 31, 36 bis 38, 44 bis 48t, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes ... eingefügt: „ § 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen d) Die Angabe zu § 7c wird wie folgt gefasst: ... wurden, nicht beeinträchtigen." 12. Nach § 6b werden die folgenden § &s ect; 6c und 6d eingefügt: „§ 6c Zusätzliche ... Eigenmittel in angemessener Höhe bildet oder beibehält, um der Eigenmittelem pfehlung nach § 6d zu entsprechen, oder 6. andere institutsspezifische Situationen ... festgelegten Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote, 5. der Eigenmittelem pfehlung nach § 6d, sofern sich diese Empfehlung auf die Risiken einer übermäßigen ... der Kapitalpufferanforderungen nach den §§ 10c bis 10g, 5. der Eigenmittelem pfehlung nach § 6d, sofern sich diese Empfehlung auf andere Risiken als das Risiko einer ... § 6d Eigenmittelempfehlung (1) Die Aufsichtsbehörde ermittelt auf ... § 6c angeordnet wurden, und 2. sämtliche Eigenmittelempfehlungen, die CRR-In stituten nach § 6d mitgeteilt wurden." 23. § 9 Absatz 1 wird wie folgt ... Eigenmittelanforderungen nach § 6c, 4. Einhaltung der Eigenmittelem pfehlung nach § 6d, 5. Einhaltung der erhöhten Eigenmittelanforderungen nach § 10 ...
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