§ 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht
Die Vorschriften des §
68 gelten auch für Bestimmungen, die den Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands beschränken oder die Vertretungsmacht des Vorstands abweichend von der Vorschrift des §
26 Absatz 2 Satz 1 regeln.
Frühere Fassungen von § 70 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Einigungsvertrag
V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch § 11 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 3 RPflG Übertragene Geschäfte (vom 01.01.2024) ... Geschäfte des Amtsgerichts in a) Vereinssachen nach den §§ 29, 37, 55 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie nach Buch 5 des Gesetzes über das Verfahren in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen
G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3145
Artikel 1 VereinRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten". e) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur ... e) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht". f) Die Angaben zu den ... Anmeldung eingereichten Dokumente werden vom Amtsgericht aufbewahrt." 13a. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur ... aufbewahrt." 13a. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht Die Vorschriften des § 68 ...
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