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§ 70 - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch
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§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
(1) Die Aufgaben des Jugendamts werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.
(2) Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder in seinem Auftrag vom Leiter der Verwaltung des Jugendamts im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Vertretungskörperschaft und des Jugendhilfeausschusses geführt.
(3) 1Die Aufgaben des Landesjugendamts werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der dem Landesjugendamt zur Verfügung gestellten Mittel wahrgenommen. 2Die Geschäfte der laufenden Verwaltung werden von dem Leiter der Verwaltung des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Landesjugendhilfeausschusses geführt.
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- Anm.
- d. Red.:
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- abweichendes Landesrecht Bremen siehe B. v. 30. September 2016 (BGBl. I S. 2195)
Text in der Fassung der Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bremen) B. v. 30. September 2016 BGBl. I S. 2195 m.W.v. 23. Oktober 2015
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Frühere Fassungen von § 70 SGB VIII
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.10.2015 (30.09.2016) | Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bremen) vom 30.09.2016 BGBl. I S. 2195 |
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Zitierungen von § 70 SGB VIII
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VIII selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bremen)
B. v. 30.09.2016 BGBl. I S. 2195
Bekanntmachung LRAbwBek
... d) 23. Oktober 2015 § 70 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetz- buch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung ... d) 23. Oktober 2015 § 70 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetz- buch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung ...
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