Tools:
Update via:
§ 72 - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 791-9 Naturschutz
| |
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 791-9 Naturschutz
| |
§ 72 Einziehung
1Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 bis 6 oder eine Straftat nach § 71 oder § 71a begangen worden, so können
- 1.
- Gegenstände, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht, und
- 2.
- Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten G. v. 8. September 2017 BGBl. I S. 3370 m.W.v. 16. September 2017
Anzeige
Frühere Fassungen von § 72 BNatSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 16.09.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 08.09.2017 BGBl. I S. 3370 |
aktuell vorher | 13.06.2012 | Artikel 2 Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011 BGBl. I S. 2557 |
aktuell | vor 13.06.2012 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 72 BNatSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNatSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2557
Artikel 2 45. StrÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... und unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art hat." 4. In § 72 wird nach der Angabe „§ 71" die Angabe „oder § 71a" ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
G. v. 08.09.2017 BGBl. I S. 3370
Artikel 1 EU/1143/2014-DG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... Buchstabe a" durch die Wörter „Nummer 22 und 23" ersetzt. 19. In § 72 Satz 1 werden die Wörter „§ 69 Absatz 1 bis 5" durch die Wörter „§ ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/72_BNatSchG.htm