§ 73 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
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Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 1 SofZuG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 72 bis 74 wie folgt gefasst: „§ 72 Sofortzuschlag § 73 ... §§ 72 bis 74 wie folgt gefasst: „§ 72 Sofortzuschlag § 73 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 § 74 Ansprüche von ... und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung". 2. Die §§ 72 und 73 werden wie folgt gefasst: „§ 72 Sofortzuschlag (1) Kinder, ... (3) § 42 Absatz 4 gilt auch für den Anspruch auf den Sofortzuschlag. § 73 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 Leistungsberechtigte, die für den ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 67 bis 70 (weggefallen)". o) Die Angaben zu den §§ 72 und 73 werden wie folgt gefasst: „§§ 72 und 73 (weggefallen)". ... zu den §§ 72 und 73 werden wie folgt gefasst: „§§ 72 und 73 (weggefallen)". p) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst: ... Aufwendungen berücksichtigt werden." 51. Die §§ 67 bis 70, 72 und 73 sowie 75 werden aufgehoben. 52. § 76 wird wie folgt geändert: a) ...
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
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