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§ 75 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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§ 75 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung V. v. 23. September 2013 BGBl. I S. 3707 m.W.v. 28. September 2013
Frühere Fassungen von § 75 AufenthV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.09.2013 | Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 23.09.2013 BGBl. I S. 3707 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 75 AufenthV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 71 AufenthV Übermittlungspflicht (vom 01.11.2019)
... zu übermitteln. (2) Bei Mitteilungen nach den §§ 71 bis 76 dieser Verordnung sind folgende Daten des Ausländers, soweit sie bekannt sind, zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.09.2013 BGBl. I S. 3707
Artikel 1 9. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen." 2. § 75 wird aufgehoben. 3. Anlage B wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 06.05.2014 BGBl. I S. 451
Artikel 1 10. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung". b) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst: „§ 75 (weggefallen)". 2. § 49 ... b) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst: „§ 75 (weggefallen)". 2. § 49 wird wie folgt geändert: a) In ...
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