1Die Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts bestimmen für ihren Bereich die zuständige Stelle für die Berufsbildung in anderen als den durch die
§§ 71,
72 und
74 erfassten Berufsbereichen.
2Die
§§ 77 bis 80 finden keine Anwendung.
§ 4 BBiG Anerkennung von Ausbildungsberufen (vom 01.08.2024) ... § 5 erlassen. (2) Besteht in mehr als einem der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche ein Bedarf, gleiche Fertigkeiten, Kenntnisse und ... nach Absatz 1 einen Ausbildungsberuf auch für mehrere der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche staatlich anerkennen und eine entsprechende ...
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 1 BVaDiG Änderung des Berufsbildungsgesetzes ... Abschnitt 7 Interessenvertretung". e) Nach der Angabe zu § 75 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 75a Zuständige ... „(2) Besteht in mehr als einem der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche ein Bedarf, gleiche Fertigkeiten, Kenntnisse und ... nach Absatz 1 einen Ausbildungsberuf auch für mehrere der durch die §§ 71 bis 75 erfassten Berufsbereiche und Bereiche staatlich anerkennen und eine entsprechende ... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 46. Nach § 75 werden die folgenden §§ 75a und 75b eingefügt: „§ 75a ... Berufsbildung zu einem Berufsbereich oder Bereich entsprechend den §§ 71 bis 75 . Die Sätze 1 und 2 gelten bei Umschulungsordnungen entsprechend, soweit ein umschulender ...
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522