§ 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes
Ist die Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes unzureichend oder nicht ausführbar, weil nach der Anordnung eine der in den
§§ 73c oder
74c bezeichneten Voraussetzungen eingetreten oder bekanntgeworden ist, so kann das Gericht die Einziehung des Wertersatzes nachträglich anordnen.
Frühere Fassungen von § 76 StGB
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Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 307 EGStGB Verfall ... die Wirkung des Verfalls und seine nachträgliche Anordnung (§§ 73b bis 73d, 76 des Strafgesetzbuches). (2) Die Anordnung des Verfalls ist auch insoweit ...
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 54 IRG Umwandlung der ausländischen Sanktion (vom 01.07.2017) ... 1. der ausländische Staat darum ersucht hat und 2. die Voraussetzungen des § 76 des Strafgesetzbuchs in entsprechender Anwendung vorliegen. Ist die Anordnung der Einziehung dem ...
§ 90 IRG Ausgehende Ersuchen (vom 01.07.2017) ... Vollstreckung eines seinem Wert entsprechenden Geldbetrages zustimmen, wenn eine Entscheidung nach § 76 des Strafgesetzbuchs erfolgt ist. (4) Aus dem Sechsten Teil dieses Gesetzes sind § 71 Absatz 5 sowie ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches ... Wörter „Verfall und" gestrichen. d) Die Angaben zu den §§ 73 bis 76a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Einziehung von ... der Verhältnismäßigkeit § 75 Wirkung der Einziehung § 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes § 76a ... der Strafprozessordnung findet § 91 der Insolvenzordnung keine Anwendung. § 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes Ist die Anordnung der ...
Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
G. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3214
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