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§ 76 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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§ 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
(1) 1Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. 2Dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Die Landesregierung setzt durch Rechtsverordnung
- 1.
- innerhalb der Risikogebiete oder der nach § 73 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 zugeordneten Gebiete mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
- 2.
- die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete
(3) Noch nicht nach Absatz 2 festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern.
(4) 1Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu informieren; ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2Sie ist über die festgesetzten und vorläufig gesicherten Gebiete einschließlich der in ihnen geltenden Schutzbestimmungen sowie über die Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Hochwasserfolgen zu informieren.
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften G. v. 21. Januar 2013 BGBl. I S. 95 m.W.v. 1. August 2013
Frühere Fassungen von § 76 WHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2013 | Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21.01.2013 BGBl. I S. 95 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 76 WHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 77 WHG Rückhalteflächen, Bevorratung (vom 05.01.2018)
... Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit ...
§ 78 WHG Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete (vom 07.07.2023)
... sind und 9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser nach § 76 Absatz 2 Satz 1 , das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden ... von Energie aus erneuerbaren Quellen handelt. (6) Bei der Festsetzung nach § 76 Absatz 2 kann die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen auch allgemein zugelassen werden, wenn ... dürfen nur hochwasserangepasst errichtet oder erweitert werden. (8) Für nach § 76 Absatz 3 ermittelte, in Kartenform dargestellte und vorläufig gesicherte Gebiete gelten die ...
§ 78a WHG Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete (vom 05.01.2018)
... aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. (4) In der Rechtsverordnung nach § 76 Absatz 2 können Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8 auch allgemein zugelassen ... 1 bis 8 auch allgemein zugelassen werden. (5) In der Rechtsverordnung nach § 76 Absatz 2 sind weitere Maßnahmen zu bestimmen oder Vorschriften zu erlassen, soweit dies erforderlich ... Grundstücks festsetzen, so gilt § 52 Absatz 5 entsprechend. (6) Für nach § 76 Absatz 3 ermittelte, in Kartenform dargestellte und vorläufig gesicherte Gebiete gelten die ...
§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten *) (vom 05.01.2018)
... Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt ...
§ 106 WHG Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
... als festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Sinne von § 76 Absatz 2 oder Absatz ...
Zitat in folgenden Normen
Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
§ 5 BauGB Inhalt des Flächennutzungsplans (vom 01.01.2024)
... vermerkt werden. (4a) Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes , Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 ... übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ...
§ 9 BauGB Inhalt des Bebauungsplans (vom 01.01.2024)
... sind. (6a) Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes , Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Absatz 1 ... übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ...
Anlage 2 BauGB (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) (vom 29.07.2017)
... § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes , 2.6.7 Gebiete, in denen die in Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten ...
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Anlage 3 UVPG Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... nach § 73 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes , 2.3.9 Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten ...
Raumordnungsgesetz (ROG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Anlage 2 ROG (zu § 8 Abs. 2) (vom 29.11.2017)
... § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes , 2.6.7 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten ...
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 905; zuletzt geändert durch Artikel 256 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 50 AwSV Anforderungen an Anlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
... in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach landesrechtlichen Vorschriften nur errichtet und betrieben werden, wenn ...
Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... 2. Ergänzende Festlegungen für Überschwemmungsgebiete nach § 76 Absatz 1 WHG II.2.1 (G) Überschwemmungsgebiete nach § 76 Absatz 1 WHG, die noch nicht ... nach § 76 Absatz 1 WHG II.2.1 (G) Überschwemmungsgebiete nach § 76 Absatz 1 WHG , die noch nicht wasserrechtlich vorläufig gesichert wurden, sollen auf geeignete Weise ... vorläufig gesichert wurden, sollen auf geeignete Weise räumlich gesichert werden. § 76 Absatz 3 WHG bleibt unberührt. II.2.2 (G) In Überschwemmungsgebieten nach § 76 ... 76 Absatz 3 WHG bleibt unberührt. II.2.2 (G) In Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 WHG sollen Siedlungen und raumbedeutsame bauliche Anlagen entsprechend den Regelungen der §§ ... Flächen- oder Objektschutz ist. II.2.3 (Z) In Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 WHG dürfen folgende Infrastrukturen und Anlagen, sofern sie raumbedeutsam sind, weder geplant ... ggf. auch als Ackerbau oder als Weidewirtschaft in Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 2 und 3 WHG , geachtet werden. Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung sollten - nach vorheriger hydraulischer ... vorbehalten. So wird dies gegebenenfalls in Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 2 und 3 WHG , wo im Überschwemmungsfall ein schneller Wasserabfluss angezeigt ist, differenziert zu ... beeinträchtigen können. II.2.1 (G) Überschwemmungsgebiete nach § 76 Absatz 1 WHG , die noch nicht wasserrechtlich vorläufig gesichert wurden, sollen auf geeignete Weise ... vorläufig gesichert wurden, sollen auf geeignete Weise räumlich gesichert werden. § 76 Absatz 3 WHG bleibt unberührt. ... Begründung: Nach § 76 Absatz 2 WHG erfolgt innerhalb der nach § 73 Absatz 1 WHG definierten Risikogebiete eine Festsetzung von ... Soweit die Überschwemmungsgebiete noch nicht förmlich festgesetzt wurden, sind sie nach § 76 Absatz 3 WHG vorläufig zu sichern. Generell wird darauf verwiesen, dass Gebiete nach § 76 ... 3 WHG vorläufig zu sichern. Generell wird darauf verwiesen, dass Gebiete nach § 76 Absatz 2 und 3 WHG von einigen Landesplanungen durch Ziele der Raumordnung auch raumordnerisch gesichert werden. Um ... gelegenen Siedlungsgebiete. Soweit die wasserrechtliche vorläufige Sicherung nach § 76 Absatz 3 WHG noch nicht umgesetzt wurde, soll eine räumliche Sicherung der Überschwemmungsgebiete ... die Träger der Bauleitplanung. II.2.2 (G) In Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 WHG sollen Siedlungen und raumbedeutsame bauliche Anlagen entsprechend den Regelungen der §§ ... Weise Rechnung. Gemäß Satz 1 soll in Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 WHG eine Erweiterung von Siedlungsbereichen und baulichen Anlagen unterbleiben. Auch die in ... des § 4 ROG erfasst werden. II.2.3 (Z) In Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 WHG dürfen folgende Infrastrukturen und Anlagen, sofern sie raumbedeutsam sind, weder geplant ... 78b WHG einem niedrigeren Hochwasserrisiko ausgesetzt sind als Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG , ist die Festlegung (nur) als Grundsatz der Raumordnung ausgestaltet. Somit kann die Regelung je ... als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Risikogebiete umfassen grundsätzlich auch die nach § 76 Absatz 2 WHG festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete (siehe dort). Sollen ... (ABl. L 74 vom 11.3.2020, S. 1.) Überschwemmungsgebiete § 76 Absatz 1 WHG : Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, ... festgesetzte und vorläufig gesicherte Gemäß § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG setzen die Länder durch Rechtsverordnung als Überschwemmungsgebiete fest: 1. ... zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete. Noch nicht nach § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind vorläufig zu sichern (vgl. dazu § 76 ... 2 Satz 1 WHG festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind vorläufig zu sichern (vgl. dazu § 76 Absatz 3 WHG ). WaStrG Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der ... optimiert. Insbesondere wurden die Festlegungen zu den Überschwemmungsgebieten ( § 76 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und zu den Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§ 78b WHG) ... für Kritische Infrastrukturen ausgenommen, soweit sie in Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG oder Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78b WHG liegen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 20.12.2010 eBAnz AT134 2010 V1
Artikel 1 1. DirektZahlVerpflVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... Wer in 1. Überschwemmungsgebieten, die nach a) § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht festgesetzt oder b) § 76 ... 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht festgesetzt oder b) § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht ermittelt, in Kartenform dargestellt und ...
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 95
Artikel 6 UmwRGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... denen Überschwemmungen aus Grundwasser stammen," eingefügt. 5. In § 76 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Hochwasser" die Wörter „eines ...
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 4 WRNG Änderung des Baugesetzbuchs
... im Sinne des § 31c des Wasserhaushaltsgesetzes" durch die Wörter „§ 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz ... im Sinne des § 31c des Wasserhaushaltsgesetzes" durch die Wörter „§ 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz ... 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des ...
Artikel 9 WRNG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des ...
Hochwasserschutzgesetz II
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2193
Artikel 1 2. HochwSchG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... und 9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser nach § 76 Absatz 2 Satz 1 , das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden ... auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen. (6) Bei der Festsetzung nach § 76 Absatz 2 kann die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen auch allgemein zugelassen werden, wenn ... dürfen nur hochwasserangepasst errichtet oder erweitert werden. (8) Für nach § 76 Absatz 3 ermittelte, in Kartenform dargestellte und vorläufig gesicherte Gebiete gelten die ... aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. (4) In der Rechtsverordnung nach § 76 Absatz 2 können Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8 auch allgemein zugelassen ... 1 Nummer 1 bis 8 auch allgemein zugelassen werden. (5) In der Rechtsverordnung nach § 76 Absatz 2 sind weitere Maßnahmen zu bestimmen oder Vorschriften zu erlassen, soweit dies erforderlich ... festsetzen, so gilt § 52 Absatz 5 entsprechend. (6) Für nach § 76 Absatz 3 ermittelte, in Kartenform dargestellte und vorläufig gesicherte Gebiete gelten die ... Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt ...
Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2723
Artikel 1 RGU Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... nach § 73 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes , 2.3.9 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V)
V. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1812
§ 1 BG-V Anwendungsbereich
... von festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 ...
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)
V. v. 04.11.2004 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 11 V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1
§ 4a DirektZahlVerpflV Schutz von Dauergrünland (vom 01.01.2011)
... in 1. Überschwemmungsgebieten, die nach a) § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht festgesetzt oder b) § 76 ... 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht festgesetzt oder b) § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes oder Landesrecht ermittelt, in Kartenform dargestellt und ...
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