§ 7 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 295
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-83 Berufliche Bildung

§ 7 Prüfungsteil „IT-Projekt"


§ 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt" findet im Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes" nach § 18 statt.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 7 BAProITFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAProITFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BAProITFPrV Inhalt und Gliederung der Prüfung
... nach § 6, 4. Prüfungsteil „IT-Projekt" nach § 7 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed