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§ 7 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59 Umweltschutz
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§ 7 Finanzierungsgarantie



(1) 1Jeder Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, der zuständigen Behörde kalenderjährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, die der Hersteller nach dem 13. August 2005 im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt oder gebracht hat und die in privaten Haushalten genutzt werden können. 2Die Garantie hat den Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle gemäß § 34 Absatz 2 zu sichern.

(2) 1Für die Garantie sind folgende Formen möglich:

1.
eine Bürgschaft auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers,

2.
eine Garantie auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers,

3.
die Hinterlegung von Geld zur Sicherheitsleistung im Sinne von § 232 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach näherer Maßgabe der Hinterlegungsgesetze der Länder oder

4.
die Teilnahme an Systemen, die für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten geeignet sind; die Eignung eines solches Systems ist durch die zuständige Behörde gemäß § 37 Absatz 6 festzustellen.

2Eine Bürgschaft oder Garantie auf erstes Anfordern kann auch formularmäßig übernommen werden, ohne dass dadurch gegen die §§ 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen wird.

(3) 1Absatz 1 gilt nicht für Elektro- oder Elektronikgeräte, für die der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. 2Die Pflicht nach Absatz 1 gilt für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die nicht vom Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, erfasst waren, oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 für ihre Bevollmächtigten nur in Bezug auf Geräte, die nach dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden oder werden. 3Für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die ab dem 15. August 2018 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte gilt Absatz 1 in Bezug auf Geräte, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden.

(4) Der Hersteller darf die Kosten für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gegenüber dem Endkunden nicht ausweisen.





 

Frühere Fassungen von § 7 ElektroG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2018Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1739

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ElektroG Registrierung (vom 01.01.2022)
... 2 enthalten. Dem Registrierungsantrag ist oder sind 1. eine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 oder 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein ... 1. eine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 oder 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein Rücknahmekonzept nach § 7a beizufügen. Der Hersteller ...
§ 27 ElektroG Mitteilungspflichten der Hersteller (vom 01.01.2022)
... die Menge der vom Hersteller in Verkehr gebrachten Geräte, für die eine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist, ist gesondert auszuweisen, 2. monatlich die je Geräteart ins ... Kategorie im Kalenderjahr zurückgenommenen Altgeräte, für die keine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist, 6. die von ihm je Kategorie im Kalenderjahr zur Wiederverwendung ... mit der Gemeinsamen Stelle vereinbart werden. Sofern keine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist, erfolgt die Mitteilung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 jährlich bis zum ...
§ 31 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... zurückgenommenen Altgeräte derjenigen Gerätearten, für die eine Garantie nach § 7 Absatz 1 nachzuweisen ist, wird auf seinen jeweiligen Anteil nach Absatz 5 Satz 2 oder 3 angerechnet. ...
§ 32 ElektroG Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen (vom 01.01.2022)
... und Kategorie zurückgenommenen Altgeräte, für die keine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist, 7. die von sämtlichen Vertreibern je Kategorie ...
§ 33 ElektroG Befugnisse der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... Entsprechung wirkt auch für die unter der bisherigen Zuordnung gestellten Garantien nach § 7 Absatz 1 . Sie kann für die Mitteilungen nach § 26 Absatz 1 bis 3, § 27 Absatz 1 ...
§ 34 ElektroG Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2024)
... des Rückgriffsanspruchs nach Absatz 2 oder der verwerteten Garantien im Sinne des § 7 Absatz 1 übersteigen, ist die Gemeinsame Stelle zur entsprechenden Kürzung des ...
§ 37 ElektroG Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung (vom 01.01.2024)
... und erteilt je vertretenem Hersteller eine Registrierungsnummer. Ist eine Garantie nach § 7 Absatz 1 erforderlich, darf die Registrierung nur erfolgen, wenn sie der Hersteller oder im Fall der ... oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter keine nach § 7 Absatz 1 erforderliche Garantie vorlegt, 1a. der Hersteller oder im Fall der ... nach § 8 die Bevollmächtigten die Teilnahme an einem System im Sinne des § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 anbieten möchte, fest, dass das System für die Finanzierung der Entsorgung von ... fest, dass das System für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 in einem bestimmten Kalenderjahr geeignet ist. Absatz 4 gilt entsprechend. Die ...
§ 38 ElektroG Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde (vom 01.01.2022)
... zuständige Behörde übermittelt der Gemeinsamen Stelle die Garantienachweise nach § 7 Absatz 1 . Sie teilt der Gemeinsamen Stelle darüber hinaus mit, welche Registrierungen ...
§ 45 ElektroG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2022)
... 5. entgegen § 6 Absatz 3 die Registrierungsnummer nicht ausweist, 6. entgegen § 7 Absatz 4 die dort genannten Kosten ausweist, 7. entgegen § 8 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 ...
§ 46 ElektroG Übergangsvorschriften (vom 31.12.2022)
... des 31. Dezember 2022 in Verkehr gebracht werden oder wurden und für die eine Garantie nach § 7 Absatz 1 nicht erforderlich ist, eine Kennzeichnung mit dem Symbol nach Anlage 3 nicht erforderlich. ...
Anlage 2 ElektroG (zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung (vom 01.01.2022)
... Geräteart des Elektro- und Elektronikgerätes 7. für den Nachweis nach § 7 Angaben darüber, ob der Hersteller seine Verpflichtungen durch eine individuelle Garantie ...
 
Zitat in folgenden Normen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV)
V. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1776; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 348
Anlage ElektroGBattGGebV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG dem Grunde nach (ohne Garantiebetragsprüfung) je vorgelegte Garantie ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG und Prüfung des Vorliegens eines Rücknahmekonzepts nach § 37 Absatz 1 Satz 4 ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 1.849,70 ... von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG geeignet festgestellten Systems je System und Änderung 220,90 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 8. ElektroGBattGGebVÄndV
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG oder Prüfung der ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG auch in Ver- bindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG und des Vorliegens eines Rücknahme- konzepts nach § 37 Absatz 1 Satz 4 ElektroG  ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Ab- satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 1.630,80  ... von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG geeignet festgestellten Systems je System und ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
Artikel 1 3. ElektroGGebV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... einer herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen von Nummer 4 ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG oder Prüfung der nachträglichen Änderung ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG je Registrierung nach Nummer 1 240,30  ... Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 2.557,50  ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Änderungsmitteilung 610,10  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2342
Artikel 1 1. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen von  ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG oder Prüfung der ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG je Registrierung nach Nummer 1 ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 2.671,10 ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Änderungsmitteilung ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 7a Rücknahmekonzept". ... „Dem Registrierungsantrag ist oder sind 1. eine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 oder 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein ... 1. eine Garantie nach § 7 Absatz 1 Satz 1 oder 2. eine Glaubhaftmachung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 und ein Rücknahmekonzept nach § 7a beizufügen." b) ... Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht vornehmen." 5. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Rücknahmekonzept ... In § 9 Absatz 2 Satz 1 werden das Komma und die Wörter „sofern eine Garantie nach § 7 Absatz 1 erforderlich ist" gestrichen. 8. § 10 wird wie folgt geändert:  ... des 31. Dezember 2022 in Verkehr gebracht werden oder wurden und für die eine Garantie nach § 7 Absatz 1 nicht erforderlich ist, eine Kennzeichnung mit dem Symbol nach Anlage 3 nicht erforderlich. ... Geräteart des Elektro- und Elektronikgerätes 7. für den Nachweis nach § 7 Angaben darüber, ob der Hersteller seine Verpflichtungen durch eine individuelle Garantie ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2034
Artikel 1 5. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG je Registrierung nach Nummer 1 86,10  ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Ab- satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 2.554,20  ... von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 ElktroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG geeignet festgestellten Systems je System und ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... Gesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2015 nicht erfasst waren;". 3. Dem § 7 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Für Hersteller von Elektro- ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 06.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 348
Artikel 1 9. ElektroGBattGGebVÄndV
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG dem Grunde nach (ohne Garantiebetragsprüfung) je vorgelegte Garantie ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG und Prüfung des Vorliegens eines Rücknahmekonzepts nach § 37 Absatz 1 Satz 4 ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 1.849,70  ... von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG geeignet festgestellten Systems je System und Änderung ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2497
Artikel 1 6. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsicht- lich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG auch in Ver- bindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG je Registrierung nach Nummer 1.1 79,50  ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Ab- satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 1.986,60  ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
Artikel 1 7. ElektroGBattGGebVÄndV
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG oder Prüfung der ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsicht- lich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 ElektroG auch in Ver- bindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG und des Vorliegens eines Rücknahme- konzepts nach § 37 Absatz 1 Satz 4 ElektroG  ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Ab- satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 1.538,70  ... von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG geeignet festgestellten Systems je System und Änderungsmitteilung ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2275
Artikel 1 4. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... einer herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je vorgelegte Garantie für eine ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen von Num- mer 4 ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG oder Prüfung der nachträglichen Änderung ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garan- tiebetrages je Hersteller oder je Bevollmächtigten und je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG je Registrierung nach Nummer 1 188,40  ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Ab- satz 6 Satz 1 und 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 2.289,60  ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG geeignet festgestellten Systems je System und ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 2. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... herstellerindividuellen Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG je Hersteller oder je Bevollmächtigten ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG bei Verwendung einer bereits im Rahmen von  ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je ... einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG oder Prüfung der ... Änderung einer Garantie nach § 37 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG hinsichtlich des Garantiebetrages je ... der Glaubhaftmachung nach § 37 Absatz 1 Satz 3 auch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Satz 1 ElektroG je Registrierung nach Nummer 1 235,90 ... der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Kalenderjahr 2.705,60  ... Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 Satz 1 und 3 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG je System und Änderungsmitteilung ...