§ 7 - GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG)

G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2996, 2022 BGBl. I S. 2262, 2024 I Nr. 389; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356
Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 24; FNA: 7847-45 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 7 Bagatellregelung


§ 7 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Abweichend von § 5 bedarf die Umwandlung von insgesamt bis zu 500 Quadratmetern Dauergrünland in einer Region je Begünstigtem und Jahr nicht der Genehmigung.

(2) Absatz 1 findet mit Ablauf des Tages, der auf eine Bekanntmachung nach § 8 Absatz 2 folgt, in der davon betroffenen Region keine Anwendung.

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Zitierungen von § 7 GAPKondG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GAPKondG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 GAPKondG Verordnungsermächtigungen zur Erhaltung des Dauergrünlands
... Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die Zwecke der Bagatellregelung nach § 7 Vorschriften zu erlassen über 1. die Voraussetzungen für eine Umwandlung nach ... Vorschriften zu erlassen über 1. die Voraussetzungen für eine Umwandlung nach § 7 Absatz 1 , 2. das zugehörige Verfahren, insbesondere zur Anzeige einer Umwandlung nach ... 1, 2. das zugehörige Verfahren, insbesondere zur Anzeige einer Umwandlung nach § 7 Absatz 1 . (4) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ...
§ 12 GAPKondG Umweltsensibles Dauergrünland; Verordnungsermächtigung (vom 21.11.2024)
... Fläche. (4) § 5 Absatz 1 sowie die §§ 6 und 7 gelten nicht für umweltsensibles Dauergrünland nach Absatz 1. (5) ...
 
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Zitat in folgenden Normen

GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
V. v. 07.12.2022 BGBl. I S. 2244; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
§ 7 GAPKondV Rückumwandlung bei einer Umwandlung entgegen § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (vom 01.01.2025)
... 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes umgewandelt und liegt kein Fall der §§ 6 und 7 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vor, hat die zuständige Behörde die ...
§ 10 GAPKondV Umwandlung von Dauergrünland nach § 7 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (vom 17.12.2022)
...  § 7 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes ist nicht anzuwenden bei Dauergrünland, das 1. nach § 5 Absatz 1 Satz 2 ...
§ 27 GAPKondV Verwaltungskontrollen (vom 01.01.2025)
... 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vorliegt oder b) ein Fall von § 6 oder § 7 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes gegeben ist, 2. der Begünstigte die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV
... GAP-Konditionalitäten-Gesetzes § 10 Umwandlung von Dauergrünland nach § 7 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes Abschnitt 2 Mindestschutz von Feuchtgebieten ...


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