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§ 7 - IOP-Governance-Verordnung (GIGV)

V. v. 10.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 279
Geltung ab 14.09.2024; FNA: 860-5-91 Sozialgesetzbuch

§ 7 Beauftragung Dritter mit der Erstellung von Spezifikationen



(1) Das Kompetenzzentrum kann fachlich geeignete natürliche Personen oder fachlich geeignete juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit der Spezifikation von technischen, semantischen und syntaktischen Standards, Profilen, Leitfäden, Informationsmodellen, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten beauftragen.

(2) 1Fachlich geeignet ist, wer die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Spezifikation von interoperablen technischen, semantischen und syntaktischen Standards, Profilen, Leitfäden, Informationsmodellen, Referenzarchitekturen oder Softwarekomponenten erforderlich sind. 2Näheres zu den Anforderungen an die fachliche Eignung nach Satz 1 ist in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 zu regeln.

(3) 1Bei der Vergabe von Aufträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist § 311 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu beachten. 2Die Beauftragung erfolgt durch die Gesellschaft für Telematik; vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens muss das Kompetenzzentrum die Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit einholen.

(4) Die Kosten der Beauftragung sind durch die Gesellschaft für Telematik zu tragen.

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Zitierungen von § 7 GIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GIGV Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen
... Profilen, Leitfäden, Informationsmodellen, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten nach § 7 Absatz 1 , 4. Überprüfung der fachlichen Eignung von natürlichen oder juristischen ... Eignung von natürlichen oder juristischen Personen zur Erstellung von Spezifikationen nach § 7 Absatz 2 als Voraussetzung für deren Beauftragung, 5. Entwicklung von technischen, ...
§ 18 GIGV Geschäfts- und Verfahrensordnung
... und Experten, 7. Beauftragung Dritter mit der Erstellung von Spezifikationen nach § 7 , 8. Einrichtung und dauerhafter Betrieb eines standardisierten Kommentierungs- und ...