§ 7 - Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisV 30/53 k.a.Abk.)

V. v. 21.11.1953 BAnz. Nr. 244; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4968
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 722-2-1 Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen
|

§ 7 Selbstkostenerstattungspreise


§ 7 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Selbstkostenerstattungspreise dürfen nur vereinbart werden, wenn eine andere Preisermittlung nicht möglich ist. 2Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten kann ganz oder teilweise durch Vereinbarung begrenzt werden.

(2) Soweit es die Verhältnisse des Auftrags ermöglichen, soll in Vereinbarungen über Selbstkostenerstattungspreise vorgesehen werden, daß für einzelne Kalkulationsbereiche feste Sätze gelten.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 7 Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PreisV 30/53 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PreisV 30/53 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PreisV 30/53 Grundsatz
... Marktpreisen gemäß § 4 vor Selbstkostenpreisen gemäß §§ 5 bis 8 der Vorzug zu geben. (2) Soweit es die Verhältnisse des Auftrags ...
§ 5 PreisV 30/53 Selbstkostenpreise (vom 01.04.2022)
... gemäß § 6, 2. Selbstkostenerstattungspreise gemäß § 7 ...
§ 8 PreisV 30/53 Ermittlung der Selbstkostenpreise
... Selbstkostenpreise (§§ 5 bis 7 ) vereinbart, so sind die als Anlage beigefügten Leitsätze für die Preisermittlung ...
Anlage PreisV 30/53 Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (vom 01.01.2024)
... regeln insbesondere die Preisermittlung bei allen Vereinbarungen gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed