§ 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten
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1Die Bundesanstalt kann von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Datenbereitstellungsdiensten, Kreditinstituten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013, beaufsichtigten Unternehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 17 der
Verordnung (EU) 2016/1011 und Finanzinstituten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 26 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Herausgabe von bereits existierenden
- 1.
- Aufzeichnungen von Telefongesprächen,
- 2.
- elektronischen Mitteilungen oder
- 3.
- Verkehrsdaten im Sinne der §§ 9 und 12 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes,
die sich im Besitz dieser Unternehmen befinden, verlangen, soweit dies auf Grund von Anhaltspunkten für die Überwachung der Einhaltung eines Verbots nach den Artikeln 14 und 15 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder einer in
§ 6 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 und 4 genannten Vorschriften oder eines Verbots oder Gebots nach der
Verordnung (EU) 2016/1011 erforderlich ist.
2Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis nach
Artikel 10 des Grundgesetzes werden insoweit eingeschränkt.
Frühere Fassungen von § 7 WpHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 13 WpHG Sofortiger Vollzug (vom 30.12.2024) ... und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis 10a und 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln ...
§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 28.12.2024) ... den Abschnitten 9 bis 11 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 9 zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach § 9 ... Verordnung (EU) 2016/1011 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 10 zuwiderhandelt. (12) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenTelekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 2. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 7 werden ein Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt. ... Dienststelle, Grund, Zeit und Ort der Durchsuchung und ihr Ergebnis enthalten." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Semikolon und das ...
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017) ... § 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt § 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten § 8 Übermittlung und Herausgabe ... oder Überprüfungen einsetzen." 9. Nach § 6 werden die folgenden §§ 7 und 8 eingefügt: „§ 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten ... 9. Nach § 6 werden die folgenden §§ 7 und 8 eingefügt: „ § 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten (1) Die Bundesanstalt kann von einem ... gemäß Nummer 1 oder 2, § 6 Absatz 3 Satz 4, Absatz 6 Satz 1, Absatz 8, 11 bis 13, § 7 Absatz 2 ergangen ist a) von einem beaufsichtigten Unternehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz ... der Strafprozessordnung. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach § 6 Absatz 2 bis 13 sowie den §§ 7 bis 9 und 10 Absatz 2 bleiben hiervon unberührt, soweit dies für die Vornahme von ... 596/2014 Die Adressaten von Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 bis 13 sowie den §§ 7 bis 9, die von der Bundesanstalt wegen eines möglichen Verstoßes gegen ein Verbot nach ... Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 14 und den §§ 7 bis 10 haben keine aufschiebende Wirkung." 12. § 4a wird § 14 und wie ... kann." c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 16. Der bisherige § 7 wird § 18 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... 17 wird § 29 und in Absatz 3 werden die Wörter „§§ 2, 2a, 4, 6 Absatz 2, § 7 mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 5 bis 8, § 8" durch die Wörter „§§ ... von Absatz 4 Satz 5 bis 8, § 8" durch die Wörter „§§ 2, 3, 6 bis 13, 17 Absatz 2, § 18 mit Ausnahme von Absatz 7 Satz 5 bis 8, § 21" ersetzt. ... angefügt. b) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „ § 7 Absatz 4 Satz 5 bis 8, des § 8 Absatz 1 S atz 3 und des § 9" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 5 bis 8, des ... Angabe „§ 22" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „ § 7 Abs. 5" durch die Angabe „§ 18 Absatz 8" ersetzt. c) Absatz 5 ... und Prüfung der Einhaltung der Vorschriften ermöglicht, die den §§ 6 bis 15, 88 und 89 gleichwertig ist." 93. § 36b wird § 92. 94. ... 111 und Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird die Angabe „ § 7 Abs. 2" durch die Angabe „§ 18 Absatz 2" und die Angabe „Abs. 7" ... den Abschnitten 9 bis 11 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 9 zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach § 9 ... Verordnung (EU) 2016/1011 einer vollziehbaren Anordnung der Bundesanstalt nach den §§ 6 bis 10 zuwiderhandelt. (12) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ... nach dieser Verordnung gemäß § 6 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 6, 8, 11 bis 13, § 7 Absatz 2 , § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder 2 erlassen hat, gelten die Absätze 1 bis 5 ...
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