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§ 80 - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 80 Anwaltszwang



1Vor dem Beschwerdegericht müssen die Beteiligten sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Die Regulierungsbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen. 3Der Vorsitz des Länderausschusses oder ein ihn vertretendes Mitglied des Länderausschusses müssen sich nicht anwaltlich vertreten lassen.



 
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Frühere Fassungen von § 80 EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
aktuell vorher 01.06.2007Artikel 7 Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 358
aktuellvor 01.06.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 80 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 EnWG Monitoring der Versorgungssicherheit (vom 01.01.2021)
... der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden. Bei der Durchführung des ...
§ 85a EnWG Entsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte Stellen (vom 29.12.2023)
... zuständige Oberlandesgericht. Auf die Beschwerde sind die §§ 75 bis 85, 89, 90, 106 und 108 entsprechend anzuwenden. Eine Rechtsbeschwerde findet nicht ...
§ 87 EnWG Nichtzulassungsbeschwerde (vom 03.12.2011)
... gelten die §§ 77, 78 Abs. 3, 4 Nr. 1 und Abs. 5, §§ 79, 80 , 84 und 85 Nr. 2 dieses Gesetzes sowie die §§ 192 bis 201 des ...
§ 88 EnWG Beschwerdeberechtigte, Form und Frist
... gelten im Übrigen die §§ 76, 78 Abs. 3, 4 Nr. 1 und Abs. 5, §§ 79 bis 81 sowie §§ 83 bis 85 entsprechend. Für den Erlass einstweiliger ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 35 KSpG Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung (vom 08.09.2015)
... bestimmt ist, gelten für das behördliche und gerichtliche Verfahren die §§ 67 bis 90a sowie 94 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. In Bezug auf Durchsuchungen nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 KAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Monitoring der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden. Bei der Durchführung des Monitorings ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... durch ein anderes Mitglied des Länderausschusses vertreten lassen." 70. Dem § 80 wird folgender Satz angefügt: „Der Vorsitz des Länderausschusses oder ... Bundesnetzagentur zuständige Oberlandesgericht. Auf die Beschwerde sind die §§ 75 bis 85, 89, 90, 106 und 108 entsprechend anzuwenden. Eine Rechtsbeschwerde findet nicht ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 7 RASvStG Änderung anderer Gesetze
... deutschen Gericht zugelassenen" gestrichen. (14) In § 78 Abs. 5 und in § 80 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das durch Artikel ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 12a, 12b, 14 Absatz 1a und 1b sowie nach den §§ 68, 69 und 71. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden. Bei der Durchführung des Monitorings ...