Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Herstellen von Bauwerken und Bauteilen im Spezialtiefbau",
- 2.
- „Durchführen von Tiefgründungen und Baugrubensicherungen",
- 3.
- „Durchführen von Baugrundverbesserungen und Sonderverfahren im Spezialtiefbau" sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde".