§ 82 Maßnahmenprogramm
(1)
1Für jede Flussgebietseinheit ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der
§§ 27 bis 31,
44 und
47 zu erreichen.
2Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.
(2)
1In das Maßnahmenprogramm sind grundlegende und, soweit erforderlich, ergänzende Maßnahmen aufzunehmen; dabei ist eine in Bezug auf die Wassernutzung kosteneffiziente Kombination der Maßnahmen vorzusehen.
2Das Maßnahmenprogramm enthält auch Maßnahmen nach Artikel 4 bis 10 der
Richtlinie (EU) 2019/904.
(3) Grundlegende Maßnahmen sind alle in Artikel 11 Absatz 3 der
Richtlinie 2000/60/EG bezeichneten Maßnahmen, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der
§§ 27 bis 31,
44 und
47 dienen oder zur Erreichung dieser Ziele beitragen.
(4)
1Ergänzende Maßnahmen, insbesondere im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang VI Teil B der
Richtlinie 2000/60/EG, werden zusätzlich zu den grundlegenden Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der
§§ 27 bis 31,
44 und
47 zu erreichen.
2Ergänzende Maßnahmen können auch getroffen werden, um einen weitergehenden Schutz der Gewässer zu erreichen.
(5) Ergibt sich aus der Überwachung oder aus sonstigen Erkenntnissen, dass die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der
§§ 27 bis 31,
44 und
47 nicht erreicht werden können, so sind die Ursachen hierfür zu untersuchen, die Zulassungen für Gewässerbenutzungen und die Überwachungsprogramme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sowie nachträglich erforderliche Zusatzmaßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufzunehmen.
(6)
1Grundlegende Maßnahmen nach Absatz 3 dürfen nicht zu einer zusätzlichen Verschmutzung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer oder des Meeres führen, es sei denn, ihre Durchführung würde sich insgesamt günstiger auf die Umwelt auswirken.
2Die zuständige Behörde kann im Rahmen der
§§ 47 und
48 auch die in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j der
Richtlinie 2000/60/EG genannten Einleitungen in das Grundwasser zulassen.
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- Anm.
- d. Red.:
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- abweichendes Landesrecht Niedersachsen zu § 82 siehe B. v. 26. Juli 2010 (BGBl. I S. 970)
Frühere Fassungen von § 82 WHG
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interne Verweise§ 39 WHG Gewässerunterhaltung (vom 01.01.2020) ... Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach § 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung ...
§ 45h WHG Maßnahmenprogramme (vom 14.12.2021) ... weitestgehend Maßnahmen zu berücksichtigen, die in ein Maßnahmenprogramm nach § 82 1. für ein Küstengewässer aufgenommen worden sind oder 2. ...
Zitat in folgenden NormenBundeskompensationsverordnung (BKompV)
V. v. 14.05.2020 BGBl. I S. 1088
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Grundwasserverordnung (GrwV)
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
§ 3 GrwV Gefährdete Grundwasserkörper ... und um zu ermitteln, welche Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes aufzunehmen sind. (3) Zum 22. Dezember 2013 und danach alle ...
Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
Artikel 1 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 346
§ 15 TrinkwEGV Risikomanagementmaßnahmen ... sind. Risikomanagementmaßnahmen können in das Maßnahmenprogramm nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes aufgenommen werden. (3) Insbesondere die folgenden ... Risikomanagementmaßnahmen können zusätzlich zu den Maßnahmen, die nach § 82 Absatz 2 und 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe d der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1699
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Niedersachsen)
B. v. 26.07.2010 BGBl. I S. 970
Bekanntmachung LRAbwBek ... 5 des Grundgesetzes d) 1. März 2010 § 82 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) a) § ...
Zitate in aufgehobenen TitelnOberflächengewässerverordnung (OGewV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1429; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
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