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1Für Personen, die die anwendungsorientierte Parcoursprüfung einschließlich der Kenntnisprüfung nach den Vorschriften der
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der bis zum 31. Oktober 2024 geltenden Fassung nicht bestanden haben, finden Wiederholungen der anwendungsorientierten Parcoursprüfung nach dem 31. Oktober 2024 nach den Vorschriften dieser Verordnung statt.
2Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung kann auch in den Fällen des Satzes 1 insgesamt nur zweimal wiederholt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 25.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 139
Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 309