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§ 85 - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 85 Kinderzulage
(1) 1Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 185 Euro. 2Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro. 3Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird. 4Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem gegenüber für den ersten Anspruchszeitraum (§ 66 Absatz 2) im Kalenderjahr Kindergeld festgesetzt worden ist.
(2) 1Bei Eltern verschiedenen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. 2Bei Eltern gleichen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft führen, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das EWR-Abkommen anwendbar ist, ist die Kinderzulage dem Elternteil zuzuordnen, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Elternteil. 3Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften G. v. 11. Dezember 2018 BGBl. I S. 2338 m.W.v. 15. Dezember 2018
Frühere Fassungen von § 85 EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 85 EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10a EStG Zusätzliche Altersvorsorge (vom 28.03.2024)
... die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags (§ 86) und die Gewährung der Kinderzulage ( § 85 ) erforderlichen Daten übermittelt und die zentrale Stelle diese Daten für das ...
§ 83 EStG Altersvorsorgezulage
... eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85 ) ...
§ 86 EStG Mindesteigenbeitrag (vom 31.07.2014)
... Die Zulage nach den §§ 84 und 85 wird gekürzt, wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag leistet. ... Absatz 1 Satz 1 genannte Höchstbetrag, vermindert um die Zulage nach den §§ 84 und 85 ; gehört der Ehegatte zum Personenkreis nach § 79 Satz 2, berechnet sich der ...
Zitat in folgenden Normen
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
§ 21a PKBaSSatzung Altersvorsorgezulage
... festgelegten Angaben. (6) Die Kasse ist verpflichtet, die sich aus den §§ 79 bis 99 EStG ergebenden Pflichten des Anbieters zu erfüllen. (7) Die Kasse ist ...
§ 28c PKBaSSatzung Altersvorsorgezulage
... festgelegten Angaben. (6) Die Kasse ist verpflichtet, die sich aus den §§ 79 bis 99 EStG ergebenden Pflichten des Anbieters zu erfüllen. (7) Die Kasse ist ...
§ 30f PKBaSSatzung Altersvorsorgezulage
... festgelegten Angaben. (6) Die Kasse ist verpflichtet, die sich aus den §§ 79 bis 99 EStG ergebenden Pflichten des Anbieters zu erfüllen. (7) Die Kasse ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Wörter „ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro" ersetzt. 10. § 85 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes
... eine Grundzulage; diese beträgt jährlich 154 Euro." 25. § 85 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Kinderzulage beträgt für ...
Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Artikel 1 LPartStAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft" ersetzt. 2. Nach § 85 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Bei Eltern, die miteinander ...
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Artikel 5 ZAVFuSGBIIIÄndG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach dem 31. Dezember 2008 erteilten Pensionszusagen anzuwenden." 4. Nach § 85 Abs. 1 Satz 1 wird folgender Satz angefügt: Für ein nach dem 31. ...
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 1 EUStVUG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht." 9. In § 85 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 ...
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 2 UStIntG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... eine lebenslange Zahlung als Altersversorgungsleistung zu erbringen hat." 7. § 85 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Bei ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wird." 45. § 85 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Antrag kann für ein abgelaufenes ...
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