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§ 85 - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 85 Verwertungsrechte



(1) 1Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. 2Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. 3Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.

(2) 1Das Recht ist übertragbar. 2Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. 3§ 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

(3) 1Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. 2Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach dieser. 3Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. 4Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

(4) § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 85 UrhG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2021Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
vom 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
aktuell vorher 06.07.2013Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
vom 02.07.2013 BGBl. I S. 1940
aktuell vorher 01.09.2008Artikel 6 Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
vom 07.07.2008 BGBl. I S. 1191
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
vom 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 85 UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85 UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 108 UrhG Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
... 1, § 78 Abs. 1 verwertet, 5. einen Tonträger entgegen § 85 verwertet, 6. eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,  ...
§ 119 UrhG Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
... die nach § 72 geschützten Lichtbilder, die nach § 77 Abs. 2 Satz 1, §§ 85 , 87, 94 und 95 geschützten Bild- und Tonträger und die nach § 87b Abs. 1 ...
§ 126 UrhG Schutz des Herstellers von Tonträgern
... Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit ... Tonträgers besitzt oder in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat, ohne die Schutzfrist nach § 85 Abs. 3 zu überschreiten. (3) Im übrigen genießen ausländische ...
§ 137e UrhG Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
... diesem Zeitpunkt die Zustimmung der Inhaber des Vermietrechts (§§ 17, 77 Abs. 2 Satz 1, §§ 85 und 94) als erteilt. Diesen Rechtsinhabern hat der Vermieter jeweils eine angemessene ...
§ 137f UrhG Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
... (§ 71), der ausübenden Künstler (§ 73), der Hersteller von Tonträgern ( § 85 ), der Sendeunternehmen (§ 87) und der Filmhersteller (§§ 94 und 95). (3) ...
§ 137j UrhG Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
... übertragen worden, so erstreckt sich, im Fall einer Verlängerung der Schutzdauer nach § 85 Abs. 3 , die Einräumung oder Übertragung im Zweifel auch auf diesen Zeitraum. Im Fall ...
§ 137m UrhG Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU (vom 06.07.2013)
... Die Vorschriften über die Schutzdauer nach den §§ 82 und 85 Absatz 3 sowie über die Rechte und Ansprüche des ausübenden Künstlers nach ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung zu § 126 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 121 Abs. 4 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes
B. v. 29.09.1988 BGBl. I S. 2071
 
Zitat in folgenden Normen

Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Artikel 1 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 49 VGG Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
... nach § 27, § 54 Absatz 1, § 54c Absatz 1, § 77 Absatz 2, § 85 Absatz 4, § 94 Absatz 4 oder § 137l Absatz 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird ...

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Anlage 2. InfoGesellUrhRG (zu Artikel 1 Nr. 1)
... (weggefallen) Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern § 85 Verwertungsrechte § 86 Anspruch auf Beteiligung Abschnitt 5 Schutz des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Satz 3 wird die Angabe „24" durch die Angabe „23" ersetzt. 32. In § 85 Absatz 4 werden die Wörter „§ 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3" durch die ...

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 6 GEigDuVeG Änderung des Urheberrechtsgesetzes (vom 29.10.2008)
... 31" durch die Angabe „§ 10 Abs. 1, § 31" ersetzt. 6. § 85 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) § 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3 ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1940
Artikel 1 9. UrhGÄndG
... ist. (3) Die Fristen sind nach § 69 zu berechnen." 7. § 85 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „50" ... 2011/77/EU (1) Die Vorschriften über die Schutzdauer nach den §§ 82 und 85 Absatz 3 sowie über die Rechte und Ansprüche des ausübenden Künstlers nach ...

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Artikel 1 2. InfoGesellUrhRG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... 81 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 1 bis 3 und 5" gestrichen. 17b. In § 85 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „Abs. 1 bis 3 und 5" gestrichen. 18. § 87 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1294; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
§ 13c UrhWahrnG Vermutung der Sachbefugnis; Außenseiter bei Kabelweitersendung (vom 01.01.2008)
... nach §§ 27, 54 Abs. 1, § 54c Abs. 1, § 77 Abs. 2, § 85 Abs. 4, § 94 Abs. 4 oder § 137l Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird ...