Tools:
Update via:
§ 86 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
| |
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
| |
§ 86 Kosten für auswärtige Unterbringung und für Verpflegung
Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so kann
- 1.
- für die Unterbringung je Tag ein Betrag in Höhe von 60 Euro gezahlt werden, je Kalendermonat jedoch höchstens 420 Euro, und
- 2.
- für die Verpflegung je Tag ein Betrag in Höhe von 24 Euro gezahlt werden, je Kalendermonat jedoch höchstens 168 Euro.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes G. v. 8. Juli 2019 BGBl. I S. 1025 m.W.v. 1. August 2019
Anzeige
Frühere Fassungen von § 86 SGB III
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.08.2019 | Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1025 |
aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854 |
aktuell vorher | 01.01.2011 | Artikel 1 Beschäftigungschancengesetz vom 24.10.2010 BGBl. I S. 1417 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 86 SGB III
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 63 SGB III Fahrkosten (vom 01.04.2012)
... für Pendelfahrten werden nur bis zur Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der nach § 86 insgesamt erbracht werden ...
§ 128 SGB III Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung (vom 01.01.2022)
... Einrichtung für Menschen mit Behinderungen mit voller Verpflegung, so wird ein Betrag nach § 86 zuzüglich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen ...
Zitat in folgenden Normen
Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
§ 7 BerRehaG Erstattung von Kosten (vom 01.04.2012)
... erhalten auf Antrag die Weiterbildungskosten in entsprechender Anwendung der §§ 83 bis 87 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Beschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1 BeschCG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... 2 wird das Wort „es" durch das Wort „sie" ersetzt. 7. In § 86 Absatz 3 werden die Wörter „den Absätzen 1 bis 3" durch die Wörter ...
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 BBuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entspricht." 9. § 86 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „31" durch die ... Einrichtung für behinderte Menschen mit voller Verpflegung, so wird ein Betrag nach § 86 zuzüglich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen erbracht." 15. In § ...
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten." 35. § 86 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden das Wort „hat" ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... § 84 Lehrgangskosten § 85 Fahrkosten § 86 Kosten für auswärtige Unterbringung und für Verpflegung § 87 ... für Pendelfahrten werden nur bis zur Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der nach § 86 insgesamt erbracht werden kann. § 64 Sonstige Aufwendungen (1) Bei ... und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend. § 86 Kosten für auswärtige Unterbringung und für Verpflegung Ist eine ... Angabe „§ 46" durch die Angabe „§ 45" und die Angabe „§ 86 " durch die Angabe „§ 183" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Eingliederungshilfe-Verordnung
neugefasst durch B. v. 01.02.1975 BGBl. I S. 433; aufgehoben durch Artikel 26 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234
§ 13 EinglHV Schulische Ausbildung für einen Beruf
... oder für die Berufszulassung ist, 8. zur Teilnahme am Fernunterricht; § 86 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend, 9. zur Teilnahme an ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/86_SGB_3.htm