§ 86 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenFremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8 FRG ... ist unabhängig vom erzielten Entgelt der Jahresarbeitsverdienst nach § 85 oder 86 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch festzusetzen; § 90 Abs. 1 des Siebten Buches ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 7 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ... durch die Wörter „Sozialen Teilhabe" ersetzt. d) Die Angabe zu § 86 wird wie folgt gefasst: „§ 86 (weggefallen)". e) Die ... ersetzt. d) Die Angabe zu § 86 wird wie folgt gefasst: „ § 86 (weggefallen) ". e) Die Angabe zu § 90 wird wie folgt gefasst: „§ ... Die Satzung kann eine höhere Obergrenze bestimmen." 11. § 86 wird aufgehoben. 12. In § 87 werden die Wörter „, den Vorschriften ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/86_SGB_VII.htm