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§ 8 - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)

Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13; FNA: 2190-3 Bundeskriminalpolizei
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§ 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz



(1) 1Dem Bundeskriminalamt obliegt die Sicherung seiner behördlichen Liegenschaften, sonstigen Einrichtungen und eigenen Veranstaltungen gegen Gefahren, welche die Erfüllung seiner Aufgaben beeinträchtigen. 2Die Sicherung beschränkt sich auf die in Satz 1 bezeichneten Liegenschaften und Einrichtungen sowie auf die Grundstücke, auf denen diese Liegenschaften und Einrichtungen untergebracht sind oder Veranstaltungen stattfinden.

(2) Dem Bundeskriminalamt obliegt die Sicherung seines Dienstbetriebs gegen Gefahren, die von Personen ausgehen, die für das Bundeskriminalamt tätig werden sollen.

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Zitierungen von § 8 BKAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BKAG Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt (vom 01.08.2021)
... Bundeskriminalamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach den §§ 6 bis 8 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben. Die personenbezogenen Daten sind offen ... (3) Soweit das Bundeskriminalamt für seine Aufgaben nach den §§ 6 bis 8 personenbezogene Daten bei der betroffenen Person oder bei nichtöffentlichen Stellen erhebt, ...
§ 11 BKAG Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
... Hinweise im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 4 bis 8 oder 2. im Hinblick auf ein bestimmtes Ereignis, soweit dies zur ...
§ 13 BKAG Informationssystem des Bundeskriminalamtes
... betreibt ein Informationssystem zur Erfüllung seiner Aufgaben nach den §§ 2 bis 8 . (2) Im Zusammenhang mit den Aufgaben des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle, bei ...
§ 32 BKAG Unterrichtung der Zentralstelle
...  (4) Für die im Rahmen seiner Aufgaben nach den §§ 3 bis 8 gewonnenen Informationen gelten für das Bundeskriminalamt die Unterrichtungspflichten nach ...
§ 67 BKAG Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
... Bundeskriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgabe nach § 8 Absatz 1 die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Gefahren für seine behördlichen ...
§ 80 BKAG Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
... 3 durchgeführten Kategorien an Verarbeitungen richtet sich nach den in den §§ 2 bis 8 genannten Aufgaben des Bundeskriminalamtes. (3) Die nach § 70 Absatz 1 Satz 2 ...