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§ 8 - Düngeverordnung (DüV)
Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.06.2017; FNA: 7820-15-3 Ackerbau und Pflanzenbau
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Geltung ab 02.06.2017; FNA: 7820-15-3 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 8 Nährstoffvergleich
(aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften V. v. 28. April 2020 BGBl. I S. 846 m.W.v. 1. Mai 2020
Frühere Fassungen von § 8 DüV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2020 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften vom 28.04.2020 BGBl. I S. 846 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 DüV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DüV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)
Artikel 1 V. v. 14.12.2017 BGBl. I S. 3942, 2018 I S. 360; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 3 StoffBilV Grundsätze für den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb
... Bezugsjahr ist das vom Betriebsinhaber für die Erstellung des Nährstoffvergleichs nach § 8 Absatz 1 der Düngeverordnung gewählte Düngejahr heranzuziehen. Das nach Satz 3 festgelegte Bezugsjahr kann ... Jahr befreit, wenn der für das vorangegangene Jahr erstellte Nährstoffvergleich nach § 8 Absatz 1 der Düngeverordnung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Verpflichtungen des Betriebs nach Absatz 1 ...
Anlage 4 StoffBilV (zu § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2) Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff
... bei der Lagerung von Grobfutter Stickstoffabfuhr von Grobfutterflächen nach § 8
Absatz 3 Satz 1 der Düngeverordnung
× 10 / 100 =
8. Stickstoffverluste bei der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 1 DüVÄndV 2020 Änderung der Düngeverordnung 1)
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 8 und 9 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Nährstoffvergleich ... a) Die Angaben zu den §§ 8 und 9 werden wie folgt gefasst: „ § 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben) § 9 Bewertung des betrieblichen ... § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 8 Absatz 6" durch die Angabe „§ 10 Absatz 3" ersetzt. b) Absatz 3 ... zu berücksichtigen,". d) In Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „ § 8 Absatz 6" durch die Angabe „§ 10 Absatz 3" ersetzt. 4. § 5 ... Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel angewendet werden." 7. Die §§ 8 und 9 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Nährstoffvergleich ... werden." 7. Die §§ 8 und 9 werden wie folgt gefasst: „ § 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben) § 9 Bewertung des betrieblichen ...
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