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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 8 - Fotografen-Ausbildungsverordnung (FotoAusbV)
§ 8 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren" und
- 2.
- „Fotografien erstellen und optimieren".
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/8_FotoAusbV.htm