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§ 8 - Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" (NSGSylV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3423 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397
Geltung ab 28.09.2017; FNA: 791-9-6 Naturschutz
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Geltung ab 28.09.2017; FNA: 791-9-6 Naturschutz
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§ 8 Ausnahmen und Befreiungen
(1) Von den Verboten des § 6 Absatz 1 und 2 kann das Bundesamt für Naturschutz im Einzelfall auf Antrag eine Ausnahme erteilen, soweit die Handlung nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der für den Schutzzweck nach den §§ 4 bis 5a maßgeblichen Bestandteile des Gebietes führen kann.
(2) Von den Verboten des § 6 Absatz 1 und 2 kann das Bundesamt für Naturschutz auf Antrag nach Maßgabe des § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Befreiung gewähren.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" V. v. 4. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 397 m.W.v. 10. Dezember 2024
Frühere Fassungen von § 8 NSGSylV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 10.12.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht" vom 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 NSGSylV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 NSGSylV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NSGSylV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"
V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397
Artikel 1 NSGSylVÄndV Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"
... III" eingefügt. 5. In § 7 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 4 und Absatz 5, in § 8 Absatz 1 und in § 9 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§§ 4 und 5" durch die ...
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