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§ 8 - Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-10 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-10 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 8 Mindestleistung
(1) 1Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 *) ergibt. 2Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes angepasst. 3Das Bundesministerium der Verteidigung regelt den jeweils geltenden Tagessatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates.
(2) Auf die Leistung nach Absatz 1 Satz 1 werden die folgenden Leistungen, jeweils gemindert um die gesetzlichen Abzüge, angerechnet:
- 1.
- Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes und
- 2.
- Ruhegehälter nach § 27 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes, die der oder dem Reservistendienst Leistenden weitergewährt werden.
- *)
- Anm. d. Red.: Die Tagessätze werden regelmäßig fortgeschrieben. Die aktuell geltenden Tagessätze finden sich u.U. in der letzten Anpassungsverordnung, siehe dort.
Text in der Fassung des Artikels 20 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts G. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 m.W.v. 1. Januar 2025
Frühere Fassungen von § 8 USG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 20 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 USG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
USG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 USG Teilzeit (vom 01.01.2020)
... nach § 30a Absatz 1 des Soldatengesetzes werden Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 11 und 14 anteilig gewährt. Die Leistungen nach den §§ 12 bis 17 ...
§ 25 USG Antrag
... Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14 und 19 werden auf Antrag gewährt. (2) Das Antragsrecht endet mit Ablauf ...
§ 27 USG Auskunfts- und Mitteilungspflichten (vom 01.01.2025)
... Reservistendienst Leistende, die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 beantragen, haben Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2, auch in ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Mindestleistungsanpassungsverordnung (MLAnpV)V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 127
Zitat in folgenden Normen
Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 1 ArbPlSchG Ruhen des Arbeitsverhältnisses (vom 01.01.2020)
... Haushaltsmittel in Höhe eines Drittels der dem Arbeitnehmer zustehenden Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes. Sie erfolgt nur, wenn der ...
§ 14a ArbPlSchG Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer (vom 01.01.2020)
... des Arbeitsentgelts nach § 1 Abs. 2, bei Anspruch auf Leistungen nach den §§ 5 bis 8 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder für ...
§ 14b ArbPlSchG Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen (vom 01.01.2020)
... 1 Abs. 2, der Bezüge nach § 9 Abs. 2, bei Anspruch auf Leistungen nach den §§ 6 bis 9 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder für Elternzeit. (3) Die Leistungen ...
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 40 DEÜV Zeiten des Wehr- und Zivildienstes (vom 01.01.2023)
... 1a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch anzugeben, wenn die Personen Leistungen nach § 5 oder § 8 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder Dienstbezüge auf Grund eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 ...
Mindestleistungsanpassungsverordnung (MLAnpV)
V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 127
§ 1 MLAnpV Höhe der Tagessätze ab dem 1. Mai 2024
... dem 1. Mai 2024 gelten für die Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes die folgenden Tagessätze: Dienstgrad ...
RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung (RVWZPauschBeitrV)
V. v. 21.12.1998 BGBl. I S. 3831; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 2 RVWZPauschBeitrV Beitragsberechnung (vom 01.01.2020)
... wie folgt berechnet: 1. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ... x Beitragssatz, 2. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 166 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (vom 01.01.2025)
... die als Wehr- oder Zivildienst Leistende versichert sind und Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 jeweils in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, das Arbeitsentgelt, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6a BesStMG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die als Wehr- oder Zivildienst Leistende versichert sind und Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 jeweils in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, das Arbeitsentgelt, ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 17 BwEinsatzBerStG Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
... Haushaltsmittel in Höhe eines Drittels der dem Arbeitnehmer zustehenden Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes. Sie erfolgt nur, wenn der Arbeitgeber ...
Artikel 26 BwEinsatzBerStG Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
... 1a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch anzugeben, wenn die Personen Leistungen nach § 5 oder § 8 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder Dienstbezüge auf Grund eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 ...
Artikel 28 BwEinsatzBerStG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die als Wehr- oder Zivildienst Leistende versichert sind und Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, das Arbeitsentgelt, das ...
Artikel 30 BwEinsatzBerStG Änderung der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung
... wie folgt berechnet: 1. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ... x Beitragssatz, 2. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 20 SVReformG Weitere Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... 19b dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 15 Absatz 1" durch die Angabe „§ 27 Absatz 1" ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Mindestleistungsanpassungsverordnung (MLAnpV)
V. v. 09.05.2022 BGBl. I S. 775; aufgehoben durch § 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 127
Eingangsformel MLAnpV
... Grund des § 8 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 des Unterhaltssicherungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1179) verordnet das ...
§ 1 MLAnpV Höhe der Tagessätze ab dem 28. Mai 2022
... dem 28. Mai 2022 gelten für die Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes die folgenden Tagessätze: Dienstgrad ...
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